Guten Tag Frau Bader,
der Vater meiner Kinder muss Unterhalt über 100% zahlen. Leider weigert er sich die Erhöhung der neuen Düsseldorfer Tabelle nach zu zahlen.
Die Dame vom Jugendamt sagte mir nun, da ich keine Beistandschaft habe, dass sie den Vater nicht anschreiben können. Letztes Jahr war eine andere Dame für uns zuständig, da ging das noch und der Vater hat gezahlt.
Naja nun wurde mir gesagt, da er einen Titel hat, dass ich direkt beim Amtsgericht eine Pfändung veranlassen solle.
Wie muss ich hier nun vorgehen? Brauche ich dafür einen Anwalt oder kann ich dies formlos mit den Unterhaltsurkunden beantragen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von
Aria3131
am 15.01.2021, 16:13
Antwort auf:
Unterhalt pfänden?
Hallo,
ein Titel ist gut.
Ich würde aber zu einem RA gehen, der kann erst einmal prüfen, ob der Titel der Höhe nach stimmt und weiter dann eben zwangsvollstrecken.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2021
Antwort auf:
Unterhalt pfänden?
Wenn DU (11) einen Unterhaltstitel hast, der auch vollstreckbar ist, kannst Du die Zwangsvollstreckung mittels einer Gerichtsvollzieherin, die für den Bezirk, in dem der Schuldner wohnt, zuständig ist.
Die Beantragung ist sehr formalisiert. Eine Anwältin bauchst Du nicht, es wird aber sicher ungemein helfen,
von
Berlin!
am 15.01.2021, 19:42
Antwort auf:
Unterhalt pfänden?
Was meinst du mit der (11)?
Ja wir haben einen Titel über jeweils 100% für jedes Kind.
von
Aria3131
am 15.01.2021, 20:05
Antwort auf:
Unterhalt pfänden?
Das sollten !! sein, keine 11, au weia. Der Fluch der Feststelltaste.
Wenn Du also einen vollstreckbaren Titel hast, kannst Du selbst vollstrecken.
Ein hochformalisiertes Verfahren, kein Hexenwerk, aber etwas Erfahrung und Wissen braucht man schon.
Ich rate Dir, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
von
Berlin!
am 16.01.2021, 13:53
Antwort auf:
Unterhalt pfänden?
Hallo,
setze dich mit dem Gerichtsvollzieher (GV) in Verbindung der für den Wohnort des KV zuständig ist.
Er braucht eine Eidesstattliche Versicherung von Dir ab wann der KV wieviel schuldet. Dazu noch den Original-Titel.
Idealerweise auch noch alle Unterlagen die weiterhelfen: wo der KV arbeitet, etc.
VG
D
von
desireekk
am 17.01.2021, 02:26