Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mein Partner ist geschieden und hat aus dieser Ehe ein Kind.Er muß für seine Exfrau,die eine Ausbildung macht, und für sein Kind Unterhalt -knapp 1000 DM- zahlen. Nun meine Frage: Wir wollen demnächst heiraten und auch ein Kind. Muß er dann noch immer so viel Unterhalt zahlen? Dann können wir uns nämlich selber kein Kind leisten. Ich habe mal gelesen, daß die Exfrau der neuen Frau vorgeht, was heißt das? Und das die neue Frau der Exfrau unterhaltspflichtig ist, sofern dem Mann was passiert. Viele Fragen ich weiß, wäre toll, wenn sie antwörten könnten. LG Melanie
Liebe Melanie, 1. Die kInder sind gleichberechtigt. Der U. für das 1. Kind sinkt etwas, aber geringfügig, dass steht in der Düsseldorfer Tabelle 2. Die 1. Frau geht vor die 2. Frau. Ihr Mann muss also für alle Berechtigten bis auf den Selbstbehalt (der auch in der Düsseldorfer Tabelle Steht), Unterhalt zahlen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung. Nun habe ich noch eine Frage, und zwar, wenn die 1. Frau (also seine Exfrau) mir vorgeht, gilt das immer? Sie ist in 2 Jahren mit der Ausbildung fertig u. will dann richtig arbeiten. Soviel ich weiß, muß er dann nicht mehr für sie Unterhalt zahlen, stimmt das? Und wenn nicht, hat sie dann immer noch mehr Rechte als ich, geht sie dann immer noch vor? Und wie ist das mit der Rente? Bekommt sie noch einen Rentenanteil von ihm, solange er in Rente geht? Habe gelesen, daß wenn einmal der Unterhaltsanspruch erlischt, daß sie dann auch keinen Unterhalt mehr fordern kann. Ja??? Das sie immer an 1. Stelle steht ist ja eigentlich auch für mich nicht gut. Sie wird dann ja immer vorgehen. Welche Nachteile habe ich dadurch? Es wäre super, wenn sie mir das beantworten können. Ich finde es übrigens toll, daß sie so einen Service anbieten. Vielen Dank. Melanie
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