Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

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Ich hab da mal eine Frage. Der Unterhalt, den wir derzeit zahlen wurde nach Tabelle festgelegt. es ist doch so, das die Tabelle von 2 unterhaltsberechtigten Personen ausgeht und für jede weitere Person eine Herabstufung erfolgt. Soweit so gut. Bei uns ist es so, das wir bis auf den Mindestunterhalt heraubgestuft worden sind. Allerdings werden somit immer noch nicht alle unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt, weil die Tabelle ja bei 272 € endet. Wir gehen der Annahme, das wir eigentlich viel zuviel Unterhalt zahlen. das Jugendamt sagt immer, eine weitere Herabstufung ist nicht möglich, die 3 verbliebenen Kinder hätten somit Pech gehabt , wichtig wäre das das barunterhaltsberechtigte Kind den vollen Mindestunterhalt erhalte. Nun ist ein weiteres Kind geboren worden und ein Kind wird im nächsten Monat in die nächste Alterstufe wechseln. Laut Auskunft des berechnenden Jugendamtes würde auch das an der Tatsache nichts ändern, weil angeblich das besagte barunterhaltsberechtigte Kind den Vorrang hat. Das kann doch so eigentlich auch nicht sein oder? Unser Anwalt meinte, das für jede weitere nicht in der Tablle berücksichtigte Person eine Herabsetzung des Unterhaltes um 18 € zu erfolgen hat. Was sagen Sie dazu? Eine reine Mangelfallberechnung würde das Jugendamt auch nicht machen, weil die der Meinung sind, weniger als Mindestunterhalt zahlen geht nicht. Es müssen immer 100 % gezahlt werden. Sorry für die vielen Fragen, aber ich hoffe, ich konnte Ihnen das annähernd erklären, worum es geht.


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Stimmt auch nicht. Aus dem Einkommen wird für alle Kinder der Unterhalt berechnet. Anwalt nehmen oder selber ausrechnen und JA Druck machen. Mußte ich auch, da sie unseren Sohn auch nicht mit reinnehmen wollten obwohl sie es müssen! Der ist sehr gut, den hab ich genommen http://www.rechner-unterhalt.de/minder/rechnen1.php Hast Du noch den bescheid vom JA wo das Einkommen zur Berechnungsgrundlage drauf steht? Wenn ja, gib das ein.


Mitglied inaktiv

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Das JA in Erkrath meint, das man uns den Berechnungsbogen nicht zur Verfügungstellen müsse. Den Rechner habe ich auch gefunden. Leider kann man dort nur 3 unterhaltsberechtigte Kinder eingeben. Oder gibt es da eine Möglichkeit auch mehr Kinder anzugeben. Hier bei uns geht es ja um das barunterhaltsberechtigte Kind meines Mannes aus 1. Ehe und unsere gemeinsamen Kinder. Insgesamt wären das 7 Kinder, die zu berücksichtigen wären. Das JA berücksichtigt aber nur 4, wobei dem 1. Kind die höchste Priorität zugesprochen wird.


Mitglied inaktiv

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Habt Ihr schon mit Anwalt gedroht? Wenn nicht würde ich das mal tun, den jedes der Kinder hat einen Anspruch auf Unterhalt!Nur leider probiert das JA auch gerne mal mehr raus zu holen auf Kosten der anderen Kinder und viele Väter gehen darauf dann aus Angst ein. Wenn Dein Mann nicht all zu viel verdient, kann ich Euch nur Raten einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen. Der kostet 10€ und die Beratung beim Anwalt wäre dann kostenlos. Wenn Dein Mann nicht grade 3000€ verdient müßte bei 7 Kinder eine Mangelfallberechnung rauskommen! Meistens knickt das Jugendamt aber schon ein wenn man sagt das man damit zum Anwalt geht!


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