Mitglied inaktiv
Hallo, mein Freund und ich haben uns Anfang des Jahres getrennt, unser gemeinsamer Sohn (3 1/2) ist mit mir umgezogen - zunächst zu meinen Eltern, jetzt haben wir letztes Wochenende unsere eigene neue Wohnung bezogen. Verbunden mit dem Wohnortswechsel hat er nun auch den Kindergarten gewechselt, den er seit zwei Jahren besucht hatte. Das Problem ist nun das der Kleine mit der Trennung eigentlich recht gut zurecht kam, die Eingewöhnung im neuen Kindergarten aber sehr schwer fällt. Er bleibt derzeit max. drei Stunden dort. Auf lange Sicht gesehen will ich ihn aber ganztags bringen da ich mindestens 30 Std. pro Woche arbeiten gehen muss um uns finanziell über die Runden zu bringen. Problem ist nun folgendes: Der Vater des Kindes ist selbständig und verfügt über ein sehr hohes Einkommen. Er zahlt seinen Regelunterhalt für´s Kind, ich habe eigentlich keinen Rechtsanspruch auf Unterhalt. Nun bin ich selbst auch selbständig und habe bisher ca. 20 Stunden pro Woche vormittags gearbeitet. Dies kann ich aber auf Grund der Umstellungsprobleme meines Sohnes nicht, ich komme maximal auf 15 - 16 Stunden. Damit kann ich uns nicht durchbringen. Meine Frage wäre daher, ob es eine Möglichkeit gibt das der Vater zumindest für eine entsprechende Übergangszeit von vielleicht zwei oder drei Monaten auch Unterhalt für mich zahlt. Ich weiss sonst nicht wie ich das machen soll. Eine Kinderpsychologin soll ab der kommenden Woche helfen, dem Kleinen bei der Umstellung zu helfen, sie sagte mir im Vorfeld aber auch schon das es wichtig ist, dem Kleinen Zeit zu geben und ihn nicht unter Druck zu setzen was die neue Umgebung, den neuen Kindergarten etc. betrifft. Ich hänge wirklich in der Zwickmühle. Ich will meinen Ex nicht ausnehmen und mich von ihm aushalten lassen aber ich sehe momentan auch keine Möglichkeit bzw. keine Lösung, wie ich die finanzielle Situation in den Griff bekommen soll ohne das der Kleine noch mehr darunter leidet. Für eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.
Hallo, Ab 01.01.2008 können nicht verheiratete Mütter "mindestens 3 Jahre" Betreungsunterhalt vom anderen Elternteil verlangen, wenn sie aus der Beziehung hervorgegangene Kinder betreuen, Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich allerdings, "solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Hierbei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen." Liebe Grüsse, NB
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