Hallöchen! Wir haben folgende Frage. Mein Mann hat ein uneheliches Kind im Alter von 12 1/2 Jahren. Er hat bis jetzt regelmäßig den vom Jugendamt festgelegten Unerhalt gezahlt. Kontakt zum Kind bestand nicht. Jetzt haben wir über eine Mahnung von einem Sozialträger erfahren, daß das Kind behindert ist (Muskelschwund) und in der Woche im Heim untergebracht ist (bereits seit Anfang 2004). Die Mutter muß den Kostenanteil nicht mehr zahlen, da sie Hartz IV bezieht. Der Unterhalt wurde durch meinen Mann immer an die Muter überwiesen. Jetzt kam diese Sozialbehörde auf uns zu und will den Unterhalt berechnen. Das hört sich alles so an, als ob noch nie gezahlt wurde. der Unterhalt wurde das letzte Mal im März 2004 durch die zuständige Jugendbehörde neuberechnet. Der Übergang des Unterhaltsanspruches ist och aber nach §94 SGB XII ausgeschlossen, wenn der Unterhalt laufend geleistet wird. Inwieweit muß unser Vermögen mit angegeben werden und kann dieses verwertet werden? Danke
Mitglied inaktiv - 20.11.2005, 22:10