Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt,etc.....

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt,etc.....

Mitglied inaktiv

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Hallo!!! ich habe paar Fragen. Mein mann war 3 jahre verheiratet-aus der ehe stamm ein 9 jahriges Kind. Wir haben vor 6 jahren geheiratet(dann unsere ehe dauert schon 6 jahre) und haben wir 2 kinder und 3 ist unterwegs. Die Exfrau von meinen mann ist ebenso neu verheiratet seit 5 jahren und hat kinder mit dem neuen Mann. Und jetzt gehts um Unterhalt. Mein Mann ist unverschulde5t arbeitslos geworden.Er bekommt 1100 euro arbeitslosesgeld. Er kann keine 160 euro unterhalt zahlen!!! Er was bei FA und heute ist brief gekommen dass am berechnen von Unterhalt für as esrte kind ich also die zweite ehefrau nachrangig bin!!!Dann wenn ich mich trenne(die finanzielle problemme machen mich einfach fertig-immer die erste frau welche nur 3 jahre verheiratet war und das Kind bevorzügt ist als ich oder meine 2 kinder) habe kein recht am unterhalt von meinen mann???? Sollen auch unterhalt für mich und unsere 2 kinder auch berechnen???Oder wie immer die zweite Frau ist nix wert???? Ich denke mein mann hat schon keine Verpflichtungen wegen die Exfrau-weil die auch neu verheiratet ist(seit 5 jahren) Wie gesagt mein mann kann von 1100 euro (wenn miete nur alleine 450 euro kostet und ratenabbezahlung noch 200 euro) das Unterhalt in Höhe 160 euro zahlen müssen? Liebe grüsse-Natascha


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, und zusätzlich gilt: An erster Stelle stehen gleichberechtigt die erste Ehefrau, alle minderjährigen Kinder sowie alle volljährigen Kinder bis zum 21. Lebensjahr, soweit diese zu Hause leben und die Schule besuchen. Bei den Kindern spielt ist keine Rolle, ob sie aus erster oder aus zweiter Ehe stammen. Auf Rang zwei kommt die zweite Ehefrau. Sie bekommt nur dann Unterhalt, wenn noch genug Geld übrig ist. Weil das in vielen Fällen aber nicht der Fall ist, sind viele Zweitfrauen gezwungen, berufstätig zu sein, selbst wenn sie noch kleine Kinder haben. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Da dein Mann arbeitslos ist hat er einen Selbstbehalt von 730 Euro .Dass heißt es müssen ihm wenn er den Unterhalt bezahlt hat noch 730 Euro bleiben . Der Unterhalt wird aber für alle Kinder gerechnet die er hat. Da das Geld noch nichtmal für den untersten Satz für alle Kinder reicht bleibt für Dich auf alle Fälle nichts über !


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