Hallo Frau Bader, darf mein Mann (unterhaltspflichtig für ein früheres Kind - 12) Erziehungszeit nehmen und nur noch 20 oder 30 Stunden arbeiten auch wenn er dann nur noch wenig Unterhalt zahlen kann? Ich habe ebenfalls ein unterhaltsberechtigtes Kind (9 Jahre), welches jetzt keinen Unterhalt bekommt, da ich wegen Maximilian (8 Monate) nicht arbeiten kann. Jetzt wollten wir beide teilzeitarbeiten, da sagte aber das Jugendamt das ginge nicht, damit sein Kind den vollen Unterhalt bekommen kann. Das können wir uns aber finanziell auf Dauer nicht leisten, denn natürlich gebe ich meinem älteren Kind auch Geld und ich finde beide älteren Kinder sollten dann zu gleichen Teilen berücksichtigt werden (deshalb unsere Idee mit der Teilzeitarbeit).