Ottilie2
Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe 3 Kinder, die alle bei mir leben, vom Vater der älteren 2 bin ich getrennt. Sie sind zu etwa 60% bei mir und 40 bei ihrem Vater. Ich erhalte für sie Unterhaltsvorschuss. Außerdem beziehe ich Leistungen wie Wohngeld, Bildung und Teilhabe, Erlass der Kitagebühren, Kinderzuschlag. Nun hat der Vater eine neue Arbeit und verdient besser, der Unterhaltsvorschuss entfällt, durch die Höhe des neuen Unterhalts entfallen mir aber auch die Leistungen. Es ist so schlimm, dass ich meine eben neu angemietete Wohnung nicht mehr stemmen könnte. Kann ich mich mit meinem Expartner auch auf einen Unterhaltsbetrag unterhalb des Mindestunterhalts einigen, etwa in Höhe nach UVG, damit sich an den Leistungen nichts ändert? Es entfallen ja nicht nur die Beträge für die großen Kinder, durch mein angehobenes Einkommen müsste ich dann auch für mein 3. Kind Mittagessen und Kitagebühren bezahlen. Kann die Kindergeldstelle (Kinderzuschlag) bzw. die Stadt, die die Kitagebühren und das Mittagessen derzeit bezahlt, verlangen, dass ich von meinem Expartner mehr Geld erhalte (so wie beim Jobcenter)? Für mich ist das mit dem Unterhalt ein absolutes Minusgeschäft von (alles zusammengerechnet) bestimmt 1000€. Danke für Ihren Rat. Ottilie
Hallo, nein, das geht nicht. NB
Ottilie2
Ich habe mal gerechnet: Ich bekomme für beide Kinder derzeit 440 Unterhalt, durch die neue Arbeit meine Expartners etwa 550. Es entfallen mir aber 200 Kinderzuschlag, 70 Wohngeld und es kommen hinzu Kitagebühren von insgeamt 300 plus Mittagessengebühren 140€!! Ich muss also etwa 700€ mehr aufbringen, erhalte aber nur 100 mehr.
Ottilie2
Ich habe mal gerechnet: Ich bekomme für beide Kinder derzeit 440 Unterhalt, durch die neue Arbeit meine Expartners etwa 550. Es entfallen mir aber 200 Kinderzuschlag, 70 Wohngeld und es kommen hinzu Kitagebühren von insgeamt 300 plus Mittagessengebühren 140€!! Ich muss also etwa 700€ mehr aufbringen, erhalte aber nur 100 mehr.
la-floe
hallo, nein, wenn Transferleistungen im Spiel sind kann man sich das eben NICHT aussuchen. Ja, das JC kann und vor allem wird das verlangen. Für die Allgemeinheit ist das nämlich ein Minusgeschäft, Menschen zu alimentieren. Du fragst hier ernsthalft, ob du deinen eigenen Lebensstandard unnötigerweise auf unsere Kosten aufrüschen kannst? Du könntest einfach (mehr) arbeiten gehen. floe
Mitglied inaktiv
Diese Frage finde ich einen Schlag ins Gesicht für alle arbeitende Menschen, die knapp darüber liegen, dass sie Geld vom Amt zusätzlich für Kiga und Schule bekommen. Und ich glaube kaum, dass hier Hilfe zum Betrug geleistet wird.
Ottilie2
Ich bin erwerbsunfähig.
Felica
Scheinbar ist dein Einkommen, egal ob nun Rente oder Gehalt, so hoch das du nicht als bedürftig zählst. ich würde halt schauen wo man sparen kann. Wenn du daheim bist, warum dann Mittagsessen und ganzen Tag KiGa? Da könnte man ansetzen. Euer aller Einkommen wird ja zusammen gezogen. Also deine Rente, das was die Kinder an Unterhalt und Kindergeld bekommen, das was dein neuer Partner verdient - ich vermute mal du lebst mit diesem zusammen. Ist das zu hoch gibt es halt legal keine staatliche Unterstützung mehr. Damit müssen viele Familien zurecht kommen. Du kannst halt schauen ob sich durch deine Erwerbsunfähigkeit noch andere Wege ergeben, also prüfen lassen ob Du Anspruch auf Schwerbehinderung, Pflegegeld usw hast. eine andere Option wäre es auch zu schauen ob es nicht doch etwas gibt womit man noch ein paar Euro verdienen kann. zur Rente darf man ja wenig dazu verdienen und manchmal gibt es Dinge welche eben doch so gehen, zB Testberichte, Zeitungen austragen
la-floe
wenn du erwerbsunfähig bist, trotzdem aber zuviel für Wohngeld und Kinderzuschlag hast dann wirst du dich eben einschränken müssen. Als mein Ältester flügge wurde und ausgezogen ist musste ich auch umziehen weil ich mir die Wohnung nicht mehr leisten konnte, da Unterhalt und Kindergeld weggefallen ist. Isso. floe
misses-cat
Sie hat keinen neuen Partner, das dritte Kind ist aus einer Kurzbeziehung entstanden, wenn ich nicht Recht erinnere waren sie schon vor Geburt getrennt. Da war die Mutter auch schon erwerbsunfähig. Warum die Kinder den ganzen Tag über betreut werden verstehe ich aber auch nicht.
Ottilie2
Wenn man so krank ist, dass man nicht arbeiten kann, kann man auch keine Kinder 24h betreuen. Außerdem finde ich es für ein 4jähriges Kind nicht gesund, den ganzen Tag bei seiner kranken Mutter rumzuhängen. Kann denn nun die Wohngeldstelle eine privat getroffene Unterhaltsvereinbarung kippen?
lilly1211
Ich hoffe sehr dass das so nicht funktioniert! Ich gehe doch nicht arbeiten, um jemandem wie dir dann den Popo zu pudern. Wenn du meinst du kannst nicht 24/7 für deine Kinder sorgen, dann bekomm halt weniger Kinder. Und wenn du dir die beiden vorhandenen schon nicht selbst leisten kannst, dann leg dir kein drittes zu. Die Art wie du denkst ist wirklich mehr als frech!
misses-cat
Also jetzt sage ich auch was. Du kleine sozialschma....... Hast dir ein drittes Kind angelacht wo du alleine warst, es klar war das du wegen Krankheit berufsunfähig bist und bleiben wirst und jammerst jetzt das du deine Kinder nicht 24 Stunden betreuen kannst ( was auch keiner verlangt aber es gibt auch 25 Stunden Plätze oder 35 geteilt!!!) Sorry da fehlt mir jedes Verständnis
ALF0709
Um es kurz zu machen: Wohngeldstelle und Kindergeldkasse werden dir den mindestunterhalt als Einkommen anrechnen, auch wenn du weniger erhälst. Deine privaten Vereinbarungen sind dein Problem und nicht das der Allgemeinheit.
Mitglied inaktiv
Der Sohn von meinem Bruder bekommt kein BAföG weil die Einkommensgrenze um 5€ überschritten wird. Nach deiner Rechnung bräuchte er nimmer arbeiten, dann gäbe es das. Schon dreist diese Frage überhaupt einer Anwältin zu stellen
Terkey235
Liebe Ottilie, es tut mir sehr leid, dass du hier derart angegangen wirst. Auch wenn deine favorisierte Vorgehensweise nicht zulässig sein mag (wovon ich ausgehe), finde ich dennoch, dass sich hier manche Userinnen im Ton vergreifen. Beleidigung ist nämlich ebenfalls nicht erlaubt, Stichwort Rechtsforum und so ;) Und ja, man kann über den einen oder anderen Punkt diskutieren, muss sich aber für meine Begriffe eher fragen, was falsch läuft in einem System, in dem es sich mehr lohnt, nicht zu arbeiten, und man Nachteile hat, wenn man es tut. Ich entschuldige mich als stellvertretend bei dir für so manche Beschimpfung, die du abbekommen hast. Missstände und Fehlverhalten aufzuzeigen und zu kritisieren finde ich richtig; vor allem, wenn die Person sich dessen vielleicht gar nicht bewusst ist. Beleidigungen hingehen haben hier aus meiner Sicht nichts verloren. Ein Mindestmaß an Kommunikationskultur sollte doch echt drin sein. Grüße, terkey
Felica
Niemand redet von 24 Std Betreuung. Kind geht halt dann vormittags in die Einrichtung und ab Mittag passt du selbst auf. Ergo weniger Geld für den Platz und kosten fürs Mittagessen auch noch gespart. Erwerbsubfähig ist übrigens nicht gleichzusetzen mit schwerst krank oder gar pflegebedürftig. Bei letzteren sehe ich ein das kinderbetreuung schwierig sein kann, je nach pflegegrad. Reine EU-Rente aber nicht unbedingt. Ansonsten würde ich nämlich hoffen das du entsprechende Hilfen vom JA hast.
Ottilie2
Ja, hier sind wohl ziemlich primitive Leute unterwegs, ist der Umgangston hier immer so abwertend? „Kind anlachen“... also ich bin ganz glücklich über mein 3. Kind. Die Sache ist noch viel komplexer als ich es hier formulieren kann und möchte. Es ist sehr anmaßend, wie manche hier glauben, über meine Leistungsfähigkeit urteilen zu können. Und über meine künftige Familienplanung. Leider wurde keine meiner Fragen sicher beantwortet und beim „Nein“ von Frau Bader weiß ich nicht, auf welche meiner Fragen das die Reaktion ist. Aber ich weiß mir schon zu helfen.
Mitglied inaktiv
@ap Deine Frage wurde von Frau Bader beantwortet... Nein es geht nicht, dass du privat eine geringere Summe aushandelst, damit du weiter Sozialleistungen beziehen kannst.
la-floe
genauso anmaßend ist es aber auch, den Steuerzahler unnötigerweise zu belasten. Weißt du, ich bin selber alleinerziehende Mutter 3er Kinder und berufstätig. Ich beziehe ebenfalls nur UHV, kein Wohngeld. Kannst du dir wirklich nicht vorstellen, dass ich von meinen paar Penunzen nicht auch noch Menschen in deiner Situation unterstützen möchte, wenn es bei mir selber schon an allesn Ecken und Enden knarzt? Ist das wirklich so unverständlich? Es sind nicht nur die Menschen mit dem dicken Portemonnaie, von dennen du nimmst. Es sind auch Menschen in recht ähnlichen Situationen wie der, in der du dich befindest. Und ja, da finde ich es eben absolut richtig, dass der Gesetzgeber da einen Riegel vorschiebt. floe
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