Unterhalt bei getrennt lebenden und gemeinsamen Sorgerecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt bei getrennt lebenden und gemeinsamen Sorgerecht

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bekomme ein Kind mit einem Mann mit dem ich nicht zusammen bin. Wir möchten dennoch gemeinsam für unser Kind sorgen. Er möchte jedoch auch gerne in den ersten Lebensmonaten Elternzeit nehmen. Daher müsste er einen Zweitwohnsitz bei mir anmelden. In den Zuge würde ja aber auch das Recht auf Unterhaltszahlung erlischen. Er meinte dazu, dass wir ja gemeinsam sorgen und jeder für alle Ausgaben für das Kind die Hälfte bezahlt und jeder den Satz aus der Düsseldorfer Tabelle auf ein Konto überweist. Aber irgendwie erscheint mir das nicht so fair, weil ich ja da er ja de facto nicht bei mir wohnt einen erheblich höheren Betreuungsaufwand habe und ja die Miete alleine zahle usw oder liege ich da falsch? Ich kann mit nämlich nicht leisten bei 950 € Elterngeld monatlich noch mehr als 300 € abzuzwacken, da ich ja alleine 800 € für Miete, Internet, GEZ usw bezahle. Bin wirklich ratlos und etwas verängstigt wie das finanziell alles gehen soll.

von Mirjanawalli am 14.08.2015, 19:26



Antwort auf: Unterhalt bei getrennt lebenden und gemeinsamen Sorgerecht

Hallo, kam nn Sie doch keiner zwingen. Ausserdem ist das mut dem Zweitwohnsitz fraglich Liebr Grüße nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2015



Antwort auf: Unterhalt bei getrennt lebenden und gemeinsamen Sorgerecht

Ganz einfach : Indem Du das nicht mitmachst. Ihr seid getrennt, Punkt ! Darüber würde ich ehrlich gesagt gar nicht diskutieren. Dir steht im übrigen auch Betreuungsunterhalt zu, sofern er genug verdient. Die Differenz zwischen Elterngeld und Deinem Verdienst.

von Sternenschnuppe am 14.08.2015, 21:30



Antwort auf: Unterhalt bei getrennt lebenden und gemeinsamen Sorgerecht

Hallo, warum solltest Du kein Recht auf Unterhalt mehr haben wenn er einen Zweitwohnsitz bei Dir anmeldet? Ich habe mit dem Vater der Kinder lange Jahre offiziell zusammengewohnt und ihm jeden Monat Unterhalt gezahlt da er die Eltermzeit genommen hat. Und das sogar bei der Steuer engeben und abgerechnet. Völlig legal und nortmal. Ihr mpsst ja nicht zusammen wirschtaften. Ob es ratssam ist ist eine andere Frage. "Gehen" tut es aber. Grus Désirée

von desireekk am 16.08.2015, 02:17



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