Mein Sohn wurde im Februar geboren. Seitdem ich im dritten Monat schanger bin, bin ich nicht mehr mit dem lieblichen Vater des Kindes zusammen.
Untrehalt zahlt er nicht, da er kiene Ausbildung hat. Wir haben uns darauf geeinigt das er alle zwei wochen kommen darf, wenn er was anders haben möchte, danns chriftlich anfragen.
Jetzt ist er schon mehrmals nicht gekommen und wir haben den ganzen anchmittag gewartet, da er nicth bescheid gesagt hat, kann man dagegen was machen?
weiterhin ist bald weihnachten und seiner meinung nach stehen ihm die hälfte der feiertage mit dem kind zu, ist das richtig??oder wieviel von den feiertagen steht ihm zu.
Lg
borni85
Mitglied inaktiv - 11.08.2006, 07:49
Antwort auf:
Sorgerecht und Unterhalt
Hallo,
hiezu gibt es kein Gesetz. Aber auch wnn er keinen Unterhalt zahlen kann, hat er einen Anspruch, das Kind zu sehen. Am besten schalten Sie das JA ein.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.08.2006
Antwort auf:
Sorgerecht und Unterhalt
Hallo Borni,
er kann froh sein, das Du 14tägige Regelung einhälst. Aber ihm das Kind mitnehmen zu lassen, das würde ich an Deiner Stelle nicht tun!! Das ist doch noch viel zu klein! Laß Dich bloß nicht von ihm unter Druck setzen-
Viel Erfolg
P.S. Am besten schaltest Du auch das Jugendamt ein und schilderst Deine Situation, sag denen auch klip und klar das er das Kind nur in Deinem Beisein sehen darf!
Mitglied inaktiv - 11.08.2006, 22:09