Hallo!
Ich habe mich vor 10 Tagen von meinem Freund getrennt, wohnen noch zusammen und wir bekommen Hartz4. Jetzt möchte ich das alleinige Sorgerecht beantragen, an wen muss ich mich da wenden wie läuft sowas ab???Was muss ich da für Gründe angeben warum ich das will??? Nimmt mein Sohn(4,5 MONate) da großen Schaden von?Kriegt er das schon richtig mit?? Er muss dem Kind ja Unterhalt zahlen,mir auch(nicht verh.)???Danke für die Antwort im Voraus,PK
Mitglied inaktiv - 07.08.2006, 22:54
Antwort auf:
Trennung,Unterhalt,Sorgerecht
Hallo,
von Hartz IV kann er doch keinen Unterhalt zahlen.
Ansonsten müsste er natürlich zahlen. Beantragen Sie Unterhaltsvorschuss beim JA.
Ansonsten bekommen Sie Kindergeld, ERziehungsgeld u evtl. eine ERhöhung von Hartz IV.
Wenn gemeinsames Sorgerecht von Ihnen beantragt worden ist, kann man da nur gerichtl. und aus wichtigem Grund was machen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2006
Antwort auf:
Trennung,Unterhalt,Sorgerecht
Sorry aber bei Hartz IV kann dein Ex ja wohl schlecht unterhalt bezahlen. DU wirst unterhaltsvorschuss bekommen denke ich
Mitglied inaktiv - 08.08.2006, 10:01