Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterbrechung der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterbrechung der Elternzeit

Claude

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Meine Tochter ist 15 Monate, ich habe ursprünglich 3 Jahre Elternzeit bis 21.02.2015, nun möchte ich wieder arbeiten gehen in Teilzeit, weil wir das sonst finanziell nicht hinbekommen. Ich habe einen Antrag auf Abbruch der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber gestellt. Nun meine Frage, kann der diesen Antrag auch ablehnen? Ich bin im öffentlichen Dienst beim Land beschäftigt, und auf meinem letzten Arbeitsplatz sitzt eine Vertretung. Kann man die restliche Elternzeit verwahren beispielsweise wenn das mit der Betreuung durch Tagesmutter nicht klappt? Ich habe gehört, dass man die restliche Zeit nehmen muss bis das Kind 8 ist, stimmt das? Könnte ich dann nochmal unterbrechen? wenn die kleine in die Schule kommt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann die Zeit finden, wieder Vollzeit arbeiten will. Wenn man aber nur Teilzeit arbeiten will, kann man dies mit Zustimmung des Arbeitgebers, dieser das Most betrieblichen Gründen ablehnen, beantragen und dazu muss man die Elternzeit nicht abbrechen. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Ähmm, warum mußt du die EZ unterbrechenw enn du eh Teilzeit machen willst? Ist das eine besondere Vorschrift für Beamte? Weil, eigentlich darfst du innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Wenn Du jetzt die Elternzeit abbrichst, mußt du dagegen wieder in deine alte Alte Arbeit zurückkehren. Wenn das ein Volzeitjob war, dann auf Vollzeit.


Claude

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Das mag ja sein, aber warum sollte ich meine Elternzeit "verschwenden"? Ich hebe sie lieber auf für später. Nein das stimmt so nicht, mit dem entsprechenden Antrag darf ich Teilzeit arbeiten, und ich habe nur ein Anrecht auf die gleiche Bezahlung, der alte Arbeitsplatz ist neu besetzt. Es kann sein, dass ich in einem völlig anderen Bereich komme, was aber nicht schlimm ist.


Mitglied inaktiv

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Um das 3te Jahr später nehemn zu können, mußt du dich aber mind. 2 Jahre festlegen. Und wie gesagt, Dein AG muß dir eh kein Teilzeitvertrag anbieten. Wenn Du die Elternzeit abbrichts, mußt du in den alten Job einsteigen. Wenn er dem dann zustimmt, muß er IMO nämlich nicht. So ist es bei Nicht-Beamten. Wie gesagt, das mag bei Beamten anders sein, die haben ja in mehreren Bereichen "Extrawürste".


Claude

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Wer sagt denn, dass ich Beamte bin ich bin Angestellte. Ich habe ja mit meiner Personalstelle im Amt gesprochen und die müssen es ja wissen. Mag sein, dass es etwas anders ist bei mir im Amt. Meine Frage bezog sich auch auf das Aufheben der EZ.


SumSum076

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Maximal 12 Monate der restlichen Elternzeit kannst du auf einen Zeitraum nach dem 3. Geburtstag übertragen lassen. Die musst du dann bis zum (Tag vor dem) 8. Geburtstag genommen haben. Die andere "frei werdende" Elternzeit kannst du noch mit einer Frist von 7 Wochen bis zum (Tag vor dem) 3. Geburtstag nehmen. Gruß Sabine


Claude

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Steht das irgendwo im Gesetz kann ich das nachlesen irgendwo? Wurde mir anders gesagt.


SumSum076

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Was wurde dir denn gesagt? Ja, das steht im BEEG, im Teil Elternzeit. Ein wenig verständlicher auch in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium. Gruß Sabine


SumSum076

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Da (im BEEG) steht übrigens auch, dass der AG der Verkürzung der Elternzeit nicht zustimmen muss... Gruß Sabine


Claude

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Meine Frage hat sich sowieso erledigt, da es mit der Rückkehr in den Job nicht klappt, wurde eine andere eingestellt für mich. Ich muss also die volle Elternzeit, so wie es ursprünglich auch geplant war, nutzen. Habe das mittlerweile nachgelesen beim BMFJ


Mitglied inaktiv

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Du kannst dir aber das OK vom Chef holen das du wo bei einem anderen AG arbeitest, halt befristet über die Elternzeit. Wie gesagt, bis zu 30 Std darfst du arbeiten. Und wenn kein Konkurrenzunternehmen, dann muß der AG schon schwerwiegende Gründe haben das abzulehnen.


Claude

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Du meinst ein Minijob dürfte ich machen?


Claude

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versteht die Antwort nicht, was soll das heißen , man kann die zeit finden, wenn man Vollzeit arbeiten will, will ich aber nicht mit Kind... Das ich während der EZ arbeiten kann Teilzeit arbeiten kann weiß ich. Wird sowieso nicht klappen, sie haben für mich eine andere eingestellt, bis zum Ende der EZ 2015.


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