Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterbrechung der Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterbrechung der Elternzeit?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich (Vater) will ab 07/2008 für 9 Monate in Elternzeit gehen. Die ersten 2 Monate davon beziehe ich Elterngeld - es sind die zwei zusätzlichen Partnermonate. Nun darf ja die Elternzeit in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Wenn man die Elternzeit aufteilen will, gibt es da dann eine Regelung, wie groß der "Arbeits-Abschnitt" zwischen den beiden Elternzeitabschnitten mindestens sein muss bzw. wie lange man dazwischen wieder mindestens arbeiten muss? Hintergrund: Ich möchte für Oktober 2008 meine Elternzeit ca. 4 Wochen unterbrechen und in dieser Zeit meinen Jahresurlaub nehmen. Vorteil für mich: Ich bekomme nochmal zusätzlich Geld von meinem Arbeitgeber. Vorteil für Arbeitgeber: Ich brauche den Urlaub nicht vor meiner Elternzeit zu nehmen (z.B im Juni) und stehe meinem Arbeitgeber somit länger zur Verfügung. Ist dies prinzipiell möglich?! Gruss Stoi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, wenn die Antragsfristen gewahrt sind, ist das kein Problem. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, Danke für die schnelle Antwort. D.h. es gibt keine Regelung/Gesetz wie lange man bei Unterbrechung der Elternzeit mindestens wieder arbeiten muss?! Viele Grüsse Stoi


Mitglied inaktiv

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Nein gibt es nicht. Lies einfach mal im BEEG :-) Die Frage ist nur, ob Dein AG nicht dringende betriebliche Gründe findet, warum Du in der Unterbrechung keinen Urlaub nehmen kannst... Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Im BEEG hatte ich ja nix dazu gefunden!! Mich würde interessieren, was im Fall der Fälle einem AG an dringenden betrieblichen Gründen einfallen kann/soll: Weil ich bin im Oktober sowieso weg - entweder unbezahlt in Elternzeit oder bezahlt im Urlaub! Und im ersten Fall wäre ich ja dann im Juni (oder vorher) auch nochmal weg, weil ich ja da meinen Urlaub nehmen würde/müsste!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG muss den Urlaub nicht gewähren, wenn wichtige betriebl. Gründe dagagenstehen. Liebe Grüsse, NB


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