cipi24
Hallo, meine Kinder sind 5 und 1 1/2 und zumindestens der Große verabredet sich gern im Kindergarten mit seinen Freunden bei uns oder denen zum Spielen. Ich denke mal, das ist völlig normal - nur stellt sich mir dabei eine Frage: Ich bemühe mich natürlich nach Kräften, die Kinder im Auge zu behalten, manchmal ist es aber auch unumgänglich, dass ich sie kurz im Nachbarzimmer allein lasse, weil ich z.B. meine Kleine wickeln muß, etwas zu Essen aus der Küche hole etc. Und auch wenn ich sie pausenlos im Auge behielte, Unfälle kann man manchmal ja gar nicht vermeiden. Und darum geht es mir: Wer haftet, wenn sich ein Besuchskind bei uns verletzt? Die Vorstellung, dass ich mein Leben lang für ein fremdes Kind zahlen müßte, weil es z.B. von der Rutsche meines Sohnes fällt und sich was bricht (man kann ja gar nicht so schlimm denken, wie es kommen könnte), finde ich beängstigend. Ich habe natürlich eine Privathaftpflicht - aber wäre die in diesem Falle in der Pflicht? Vielen Dank für Ihre Antwort Cathleen
Hallo, klären Sie mit der Haftpflicht, in wieweit ein Zusatzpunkt aufgenommen werden kann, denn grds, haften Sie Liebe Grüsse, NB
cipi24
ist die Frage untergegangen oder gibts dazu keine Antwort?
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