Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unehel. Kind v. verh. Partner , Namen und Rechtsl

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: unehel. Kind v. verh. Partner , Namen und Rechtsl

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin lebe seit 2 Jahren mit meinem Partner zusammen, er ist allerdings noch verheiratet und hat bereits eine Tochter. Ich bin nun in der 21. Woche schwanger und habe natürlich einige Fragen. Welchen Nachnamen wird mein Kind erhalten, automatisch meinen und was muss gemacht werden, wenn das Kind seinen Nachnamen erhalten soll. Bekommt es jedoch seinen Namen, gilt es irgendwie als "ehel" Kind, da er ja noch verheiratet ist? Muss er die Vaterschaft extra anerkennen? Vielen Dank Trulla


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wichtig ist, dass Sie nicht verheiratet sind. Sie können nach der Geburt selber entscheiden, welchen Namen es bekommt u ob Sie das Sorgerecht teilen. Alles vorausgesetzt, er erkennt an. Liebe Grüsse, NB


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Eigentlich würde es deinen Nachnamen bekommen, außer ihr lasst vorher die Vaterschaft anerkennen beim Jugendamt... dort könnt ihr auch gleich festlegen, welchen Nachnamen das Kind bekommt...dort könnt ihr auch das gemeinsame Sorgerecht regeln, wenn du willst. Es liegt erst als ehelich, wenn ihr heiratet... ansonsten gilt es als unehelich... hat allerdings keine Nachteile gegenüber ehelichen Kindern. Vaterschaft muss extra anerkannt werden


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich will dir und deinem Freund nicht zu nahe treten, ABER: Überlege es dir gut mit dem Namen und auch mit dem Sorgerecht (falls du auch daran denkst). Es entstehen dir und dem Kind keinerlei Nachteile, wenn es deinen Namen trägt und du das alleinige Sorgerecht hast. Umgangsrecht und UNterhalt sind davon unabhängig. Sollte es mit deinem Freund allerdings nicht mehr hinhauen, hast du ein Kind mit anderem Namen und musst dir beim gemeinsamen Sorgerecht für jeden Pups die Einwilligung des Vaters holen. Nachträglich ändern lässt es sich kaum. Falls du und dein Freund doch noch heiratet und du seinen Namen annimmst (muss ja nicht sein, kann ja auch z.B. dein Name sein...), könnt ihr den Nachnamen des KIndes immer noch ändern. Ich habe einige Freundinnen, die sich mit den getrennt lebenen Vätern und den Namen rumärgern. Warum solltest du es also tun? Ich habe mal von einem Vater gehört, er könne keine Bindung zu einem Kind aufbauen, dass nicht seinen Namen trägt! Auf SO einen Vater kann man echt verzichten! LG, Simone


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