Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug

Starlight86

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine etwas spezielle Frage. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich arbeite in einem städtischen Krankenhaus als Krankenschwester. Mein Vertrag ist unbefristet. Ich bin in der 22. Woche schwanger und habe Berufsverbot. Mein Mutterschutz beginnt am 31. Dezember 2019, mein vorrausichtlicher Entbindungstermin ist der 11. Februar 2020. Nun ist es so, dass ich nach der Elternzeit nicht mehr dort arbeiten möchte. Mein Mann und ich möchten in die 250 km weit entfernte Heimat zurückkehren und er möchte sich dort selbstständig machen. Dies soll so bald wie möglich geschehen. Wie sieht das rechtlich gesehen aus ? Kann ich im Berufsverbot oder im Mutterschutz meinen Wohnort derart ändern. Ich würde natürlich vorher mit meinem Arbeitgeber reden und alles erklären, da er dies an der neuen Adresse sowieso sehen würde. Ist das aber rechtlich gesehen erlaubt oder muss man offiziell bis zu einem bestimmten Zeitpunkt warten? Vielen Dank im Vorraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei einem BV können Sie nicht umziehen - der AG kann Sie ja umsetzen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Solange Du notfalls vor Ort unterkommen kannst, wenn er Dir eine Ersatztätigkeit anbieten kann, geht das. BV heißt ja arbeitsfähig und jederzeit abrufbar, wenn er eine mögliche Tätigkeit hat. Ansonsten würde ich mit einem Umzug bis zum Mutterschutz warten, der ist ja eh bald und ein Umzug braucht ja auch eine gewisse Planungszeit.


Starlight86

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Ich möchte noch hinzufügen, dass mich mein Arbeitgeber während meines Berufsverbot nicht einfordern kann, da ich ein absolutes Berufsverbot habe.


Felica

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Das ist egal, bis zum Mutterschutz musst du jederzeit abrufbar sein. Wenn das BV bedeutet das du absolut gar keiner Tätiigkeit mehr nachgehen kannst wäre das auch fragwürdig, denn damit wärst du arbeitsunfähig, also AU. Am Mutterschutz darfst du machen was du willst. Und ich würde dir dann auch raten direkt 3 Jahre EZ einzureichen wegen der Krankenversicherung.


Starlight86

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Ich habe aber ein absolutes BV aufgrund von Komplikationen und auch aufgrund fehlender Titer. Ich wollte ganz normal Elternzeit nehmen, und danach kündigen weil mich dann mein Mann anstellen wird...


Felica

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Es gibt kein BV das jegliche Arbeit untersagt, das würde bedeuten das du arbeitsunfähig bist, damit entfällt jegliche Voraussetzung für ein BV. Der AG kann zB Homeoffice machen, er kann dich zum Telefondienst einstellen, usw. Sobald er eine Arbeit hat wo der Titer keine Rolle spielt, weil er dich zB in ein anderes Gebäude versetzt, würde auch der Umstand wegfallen. Bist du bettlägrig gibt es eh keinerlei Grundlage für ein BV mehr, auch dann wäre AU angesagt. Ein BV muss immer im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Um es deutlich zu sagen, hättest du ältere Kinder und kein Kinderbetreuung wäre sogar auch ein BV hinfällig. Jetzt klar warum du arbeitsfähig sein musst? Solange du das trotz Umzug bist, ist alles gut. Niemand kann dir verbieten umzuziehen, aber du musst in der Lage sein dann auch jederzeit arbeiten zu können. Wenn du also 600km weit wegziehst müsstest du entweder pendeln oder dir vor Ort eine Wohnmöglichkeit suchen. Ein das ist mir schwanger nicht zumutbar gilt dabei nicht, denn du kennst die Gefahr ja. Davon ab würde ich solange wie möglich in EZ bleiben. Vor allen wenn die Selbstständigkeit deines Mannes dann erst beginnt. Oder soll er für dich auch noch die Krankenversicherung zahlen? Den die wäre bei dir solange beitragsfrei wie du in EZ bist. Lediglich wenn du arbeitest müsstest du oder dein Mann dafür Sorge tragen. Da du innerhalb der EZ aber bis zu 30 Std die Woche arbeiten darfst, mit Zustimmung deines jetzigen AG, könnte dein Mann dich theoretisch auf 450 € oder TZ beschäftigen. Dann natürlich entsprechend versichert. Sollte es aber nicht so kommen wie ihr plant wärst du abgesichert. Ihr wisst nicht was kommt, also würde ich alle Optionen so lange wie möglich offen halten.


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