Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug zu Lebenspartner- wie verhält es sich mit Krankentagen Kind?

Frage: Umzug zu Lebenspartner- wie verhält es sich mit Krankentagen Kind?

MaMa1-2-3

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Hallo Frau Bader, seit 6 Jahren bin ich nun alleinerziehende Mama. Jetzt möchten mein Lebensgefährte und wir es wagen, einen Neuanfang zu starten. Er ist nicht der Papa meiner Kinder. Muss ich ab nächstem Jahr auf Steuerklasse I wechseln oder noch in diesem Jahr ab Datum Umzug? Und wie verhält es sich mit den Krankheitstagen bei einer „Kinder-AU“? Bisher waren es 20 Tage pro Kind. Fallen jetzt 10 Tage auf mich und 10 Tage auf meinen Lebenspartner? Oder bleibt dies weiterhin so wie bisher? Die Kinder sind auch nicht in seiner Arbeit gemeldet, da mit meinem Ex-Mann gemeinsames Sorgerecht besteht. Danke für eine Antwort MaMa1-2-3


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können ohne Zustimmung des Vaters nicht umziehen. 2. Wieso Steuerklasse 1? Durch den Umzug ändert sich nichts, Sie haben 2 3. Alleinerziehende haben 20 Tage Liebe Grüße NB


la-floe

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moin, es bleibt wie es ist. Der Vater hat 10 Tage und du auch. Es bleiben ja eure Kinder, dein LG ist aus der Nummer komplett raus. Alternativ kannst du mit Zustimmung der KK und des Vaters die kompletten 20 Tage übernehmen. floe


cube

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und evt. ist das auch geklärt: ihr zieht mit Einverständnis des KV um bzw. bleibt in der Nähe, oder? Grundsätzlich darfst du ja hinziehen wohin du willst - aber eure Kinder eben nicht.


MaMa1-2-3

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Alles geklärt. Bleiben aber auch im gleichen Landkreis.


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