Mitglied inaktiv
hallo frau baader! ich beabsichtige mit meinen kindern nach der scheidung von hamburg nach kiel zu ziehen. muss der vater dafür seine einverständnis geben? wie ist es bei erneuter heirat. können die kinder, die jetzt als familiennamen den des vaters haben, den neuen ehenamen annehmen? oder wenigstens meinen mädchennamen, den ich nach der scheidung wieder annehme? würde mich sehr über ihre antwort freuen. oder auch andre, die eine ähnliche situation erleben. katrin
HAllo, wenn Sie gemeinsames Sorgerecht haben, muss er zustimmen. Nein, die KInder können nur den Namen vom neuen Ehemann annehmen und das auch nur dann, wenn der Kindsvater zustimmt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Da ich auch schon mal so eine Namensdiskussion geführt habe: Wie wäre es, wenn Du bei der neuen Heirat DEINEN Namen als Familiennamen nehmt. Dann könnten die Kinder einen Doppelnamen von DIR und Deinem Exmann (also Mama und Papa) bekommen. Dagenen müßte auch der Vater nix einzuwenden haben. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß kann man Kindern in Deutschland keinen Doppelnamen mehr geben !Zumindest wurde es hier schon öfter so geschrieben !
Mitglied inaktiv
Lies mal: §1618 erster Halbsatz: Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; Zu finden hier: http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc38.htm Das ist für mich dann ein klassischer Doppelname! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
hey,klasse-ich danke dir! das ist ja schon mal was. lg katrin
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