hallo,
meine Freundin ist seit ende mai geschieden und hat einen sohn von 3jahren.Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Sorgerecht haben sie aber beide.
Der Vater des kindes hat Umgangsrecht,was er seit über einem halben jahr nicht wahrnimmt,das Kind weder telefonisch noch anderweitig aufsucht oder kontaktiert.
Jetzt ist die Frage:
Kann die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragen?
Wenn nein,welchen Grund muss es geben?
Die Mutter möchte zwecks Arbeit und neuen Freund von Bielefeld nach Duisburg ziehen.
Wie funktioniert das mit dem Umgangsrecht?
Muss die Mutter für die fahrtkosten aufkommen?
Kann der Vater irgendwelche probleme bereiten?
Muss sie dafür zustimmen,wenn der Vater das Kind über die ferien haben möchte.
(obwohl solange kein kontakt bestand)
Danke für Ihre Antwort
LG
Mitglied inaktiv - 09.07.2009, 16:28
Antwort auf:
Scheidung und jetzt umzug
Hallo,
das ist höchst problematisch.
also:
Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle.
So. Und jetzt ein Urteil dazu:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/02
Schauen Sie dazu auch mal bei:
www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926
Dabei ist ein ganz interessanter Satz:
In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern.
Das Sorgerercht kann sie beantragen - nach meiner Erfahrung wird sie es aber nicht so schnell alleine bekommen, da wichtrige Gründe vorliegen müssen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2009