Karliez
Hallo, ich und mein Mann haben uns vor 8 Monaten getrennt und haben ein 6 Jährigen Sohn zusammen. Die Scheidung ist eingereicht. Jetzt habe ich aber einen neuen Partner von dem ich nun auch schwanger bin. Das Problem ist das mein neuer Partner 600km von meinem jetzigen Wohnort entfernt wohnt. Er hat selbst ein Kind aus einer geschiedenen Ehe, einen sehr guten Job und und ist durch diese beiden Fakten auch an seinen Wohnort gebunden. Ich würde gerne mit meinem Kind dorthin ziehen und mir eine Patchworkfamilie mit seinem, meinem und dem noch ungeborenen Baby aufbauen. Wir beide möchten das sehr gerne. Allerdings sieht mein Ex Mann keine Möglichkeit und Interesse daran dies zu ermöglichen. Meine Hoffnung war, daß er vielleicht auch in diese Stadt zurückkehren würde die unser beider Geburtsstadt ist. Aber er möchte es nicht und möchte seinen Sohn immer umsich haben. Ich kann ihn auch verstehen aber ich stecke wirklich in einer Zwickmühle, denn ich denke, ich und mein Kind können mit und bei meinem neuen Partner sehr glücklich werden. Dazu bin ich ja wie schon erwähnt, schwanger. Was könnten sie mir jetzt raten? Gäbe es eine Möglichkeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich zu übertragen? Mir ist bewusst das die Entfernung es nicht zulässt das mein Ex Mann das Kind jedes Wochenende sehen kann und dies eine ziemliche Belastung für uns und unser Kind wäre, mehrmals im Monat zu jeweils dem anderen Elternteil zu pendeln. Was können Sie mir in dieser Situation raten?
Hallo, das ist echt ein großes Problem. Ohne Zustimmung des KV werden Sie nicht umziehen dürfen. Ob ein Gericht die Zustimmung ersetzt, bezweifle ich. Das Gericht interessiert das Kindeswohl (gewohnte Umgebung, Kontakt zum Vater). Eine neue Beziehung/ Schwangerschaft spielt da keine Rolle. Liebe Grüße NB
misses-cat
Da hast du ein riesengroßes Problem! Du kannst versuchen gerichtlich das durchzusetzen, aber wenn dein Mann die Betreuung sicherstellen kann an eurem jetzigen Wohnort hat er sehr gute Chancen das euer Sohn bei ihm wohnen wird und wenn ein Gericht ihm das Aufenthalt Bestimmungsrecht zugesprochen hat wird euer Sohn erst Mal bei deinem noch-Ehemann bleiben. Ehrlich gesagt würde ich dieses Risiko nicht eingehen
Mutti69
Ich sehe es wie miss-cat.
Mitglied inaktiv
Ich sehe es auch so. Versetz dich doch mal in die Rolle deines Noch-Mannes. Seine Perspektive ist, seinen Sohn zu verlieren, die Bindung an ihn zu verlieren, aufgrund deines Wunsches wegzuziehen. Willst du wegziehen, wirst du den Sohn beim Vater lassen müssen. Willst du bleiben, könnt ihr beide abwechselnd den Sohn betreuen.
Karliez
Das ist mir ja auch bewusst, aber ich bin schwanger von meinem neuen Partner. Ich möchte natürlich das Baby mit ihm zusammen aufziehen.. Es ist wirklich eine extrem schwierige Situation..
Mutti69
Da kann aber dein erstes Kind nichts dafür und der Vater des Kindes auch nicht. Wenn du mit dem Next zusammenziehen willst, dann wirst du einfach auch einkalkulieren müssen, dass dein erstes Kind beim Ex bleiben könnte. Warum sollte man dein Glück über das des KV stellen oder über das des ersten Kindes.
Karliez
Am liebsten und besten wäre es natürlich wir könnten alle zusammen an einem Ort sein. Aber ich und mein Sohn haben eine wirklich besonders innige Beziehung zueinander, ich versuche natürlich das beste für alle Seiten zu kalkulieren aber manchmal ist dies eben nicht möglich. Ich denke wenn ich nach all den Jahren in denen ich wirklich unglücklich war, wieder glücklich bin kommt dies auch meinem Sohn zugute. Vielleicht kann mir doch noch jemand einen rechtlichen Rat dazu geben. Denn riskieren möchte ich natürlich auch nichts.
3wildehühner
Wenn der Vater es nicht möchte, wird dein Sohn nicht mit dir umziehen dürfen. Es besteht in dem Fall die reelle Möglichkeit, dass der Vater das ALLEINIGE Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht zugesprochen bekommt. Was DU willst, ist dabei vollkommen egal! Dein Egoismus ist erschreckend! Was zählt ist das Kindeswohl! Du bist erst seit 8 Monaten von deinem Mann getrennt, noch nicht einmal geschieden und bist bereits von einem neuen Partner, den dein Sohn erst kurz kennt, schwanger! Du kannst noch gar nicht wissen, wie das Zusammenleben mit dem neuen Partner ist und ob ihr euch nicht schon in kurzer Zeit wieder trennt. DAS alleine ist schon eine große psychische Belastung für das Kind! Ein Umzug weit weg aus der gewohnten Umgebung zu einem im Grunde fremden Mann, wo ihm ein Stiefgeschwister vor die Nase gesetzt wird und kurz Zeit später ein Halbgeschwister-Baby, mit der Folge, dass er seinen Vater nur noch selten sehen kann, ist ganz sicher nicht das, was deinen Sohn glücklich macht! Und das wird wohl auch ein Richter so sehen. Du kannst doch nicht ernsthaft glauben, das dein Plan das Beste für deinen kleinen Sohn ist!
Felica
Aha, dein Next ist also wegen seinem Kind und dem Job am Heimatort gebunden. Du hast keinen Job, kein Kind? Erkennst du den Fehler? Du stellst den neuennjetzt schon über dein ältestes Kind. Auch dein Sohn hat einen Vater, der sich scheinbar auch kümmert. Warum sind diese beiden weniger wert als dein Next und dessen Kind? Warum ist dem Next der Umzug nicht zumutbar? Rechtlich ist es leicht. Du darfst hinziehen wohin du willst. Euer Sohn aber nicht, dazu benötigst du die Zustimmung vom Vater oder vom Richter. Die Chancen das ein Richter aber sagt, dann bleibt der Sohn beim Vater sind eben gegeben. Also evtl doch dem Ex mal den Umzug schmackhaft machen. Oder erst einmal Fernbeziehung. Oder zugunsten deiner beiden Kinder verzichten und den Sohn beim Vater lassen. Dann ist du halt das Elternteil welches Umgang hat. Was aber wenn auch die neue Beziehung nicht hält? Über sowas sollte man auch mal nachdenken.
Karliez
Den neuen Mann kenne ich seid 20 Jahren. Ich bezweifle nicht das es funktionieren würde. Er hat eine eigen Firma und kann deswegen nicht von dort wegziehen. Der Vater meines Sohnes kümmert sich schon, aber eher wenn er Lust dazu hat. Kompromisse waren und sind diesbezüglich niemals möglich gewesen. Ich möchte weder egoistisch noch ungerecht sein. Aber ich wäre hier einfach nur alleine und unglücklich, dann bald auch noch mit dem zweiten Kind....
Mitglied inaktiv
es geht aber nicht um dich, es geht um deinen älteren sohn. ICH verstehe dich, nützt aber nichts, du läufst wirklich gefahr, deinen sohn zu verlieren! bei aller liebe, aber das szenario hättest du dir vorher überlegen müssen. eine handlebare umgangslösung fällt mir bei der entfernung auch nicht ein. was hattest DU dir denn vorgestellt?
Sternenschnuppe
Wenn er ihn eh nicht aufnehmen würde ist das Risiko kalkulierbar.
Mitglied inaktiv
da hast du recht, sternenschnuppe, aber kann man das wirklich 100% klären? wenn der kv dann "riecht", dass er u.u. unterhalt sparen und sogar noch fordern kann, plus Kindergeld...???
Sternenschnuppe
Nein, ich denke nicht. Aber sie kann versuchen die Unterschrift zum Umzug ersetzen zu lassen (nicht ABR, dann wird nur zum Umzug entschieden), dann kann sie prüfen ob rechtlich ein Umzug möglich ist. Dann muss er sich ja äußern wie er sich das vorstellt oder ob überhaupt vorstellt das Kind zu sich zu nehmen. Wenn nicht wird die Zustimmung ersetzt, wenn ja, dann wird sie ohne Kind nicht umziehen können. Oha, und das von mir :-) Aber wenn er sich wirklich nur sporadisch kümmert wie sie schreibt, dann sehe ich auch das Ungeborene und den neuen verlässlichen Partner als durchaus positiv für das Kind. Und auch für das Baby. Sofern der Vater wirklich keine Konstante sein sollte.
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