KerstinG74
Hallo, es haben ja damals bei meiner Frage sich so viele eingebracht, dass ich kurz erzählen wollte, wie es weiterging: Frage war ja: Schwanger von neuem Partner, Scheidung wegen Versorgungsausgleich (Exmann tätig in der Schweiz) noch nicht absehbar. Da von den Schweizer Behörden die Auskunft kam, dass der Versorgungsausgleich erst im nächsten Jahr (2013( Oktober abgeschlossen werden kann, bekamen wir einen Brief vom zuständigen Familienrichter, der uns selbst das Angebot einer Abtrennung vom Versorgungsausgleich machte, was wir natürlich annahmen. Mein Anwalt informierte dann den Richter auch noch über meine Schwangerschaft und bat um einen frühen Gerichtstermin, den wir tatsächlich zwei Wochen später bekamen, so dass ich nun innerhalb von 4 Wochen glücklich geschieden worden bin :-). Also für andere in der Situation: Das mit der Abtrennung des versorgungsausgleiches ist während des Verfahrens möglich und zwar unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. dass beide das beantragen, das Verfahren schon mehr als 3 Monate läuft und beide Parteien alle nötigen Unterlagen beigebracht haben (die Verzögerung also an anderen Stellen liegt) und das Trennungsjahr muss natürlich rum sein. Danke noch mal für Eure Kommentare und ihren langen Text, liebe Frau Bader.
Gerne :-)
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