Mitglied inaktiv
guten tag ich möchte mit meinem drei jährigen sohn in eine andere ziehen.darf ich ihn einfach in der stadt anmelden oder muss der vater da zustimmen wie sieht es aus der vater bahauptet weil ich ja weg ziehen will in eine andere stadt das ich jedes mal zu ihm runter kommen muss wenn er ihn sehen möchte kann er das wirklich von mir verlangen ich habe doch auch das aufenhaltsbestimmungsrecht also kann ich doch alleine bestimmen wo ich mit meinem kind hinziehe und müsste doch den vater garnicht fragen
Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Der Vater kann dagegen vorgehen, notfalls gerichtlich. Egal on alleiniges Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht oder nicht. Um wieviele Kilometer handelt es sich denn genau ? Ist der Umgang dann noch zu realisieren ? Der Umgangsberechtigte muss die Kosten des Umgangs tragen, aber wenn er durch Euren Wegzug dann erhebliche Kosten hat, um das zu realisieren, dann kann er ( muss er beantragen und umsetzen lassen ) einen Teil der Kosten mit dem Kindesunterhalt verrechnen. Du bist verpflichtet das Kind zum Bahnhof zu bringen ab einem gewissen Alter. Da es um das Interesse und auch das Recht des Kindes auf den Vater geht würde ich mich bemühen, da beidseitig !!! Kompromisse zu finden.
Mitglied inaktiv
es sind 350 kilometer ist das weg
Mitglied inaktiv
Bei alleinigem Sorgerecht brauchst man keine Einverständniserklärung!
Mitglied inaktiv
ich habe es aber nicht das alleinige sorgerecht
Mitglied inaktiv
Auch beim alleinigen kann man dagegen vorgehen als Vater. Mein Mann macht es gerade ! Und beim gemeinsamen hat der Vater noch viel bessere Chancen ! Die Frage ist eben auch aus welchem Grund die Frau weggeht. So sagte unsere Anwältin. Und wie alt das Kind ist ist auch wichtig. Zieht die Frau weg, weil sie dort einen Job gefunden hat, oder will sie mit dem neuen Freund zusammenziehen ? Wie weit ist das Kind in der alten Heimat verwurzelt in Freundeskreis, Familie, Schule ? Wie ist der Umgang mit dem Vater bisher ? Alles Punkte die vorm Richter zum Tragen kommen, und dieser kann auch entscheiden, dass ein Umzug weiter als 50km nicht erlaubt ist. Hatte unsere Anwältin gerade erst. Zum Kindeswohl gehört auch der geregelte Umgang mit dem Vater ! Schwer bei 350km, das muss schon gut begründet werden.
Mitglied inaktiv
es gibt schon gründe warum ich weg ziehen möchte erstens wegen meinem ex weil er mir geschworen hat das er mir mein leben zur hölle machen wird und ich nie wieder eine beziehung führen kann zweitens hat der vater keinen guten kontakt zum papa zu oma und so weiter und zu freunden hat er keinen guten kontakt der bleibt bei keinem
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