Mario_W
Hallo, Meine Freundin hat 2 Kinder(6,8 Jahre) jetzt ist Sie schwanger und würde gern zu mir ziehen(50km). Der Kindsvater(geteiltes Sorgerecht) will nicht das die Kinder umziehen und weigert sich daher und versucht auch die Kinder zu beeinflussen das sie nicht wollen. Wir wissen das es nun nur über einen Richter funktioniert. Daher meine Frage haben wir da überhaupt eine Chance? Der Umzug zu ihr ist für mich auch schwierig da ich selber alleinerziehend bin(13 Jahre) und ein Haus habe wo wir alle gern drin wohnen würden. Vg Mario
Hallo, diese philosophische Diskussion habe ich neulich mit einer Kollegin geführt. Im Rahmen des Sorgerechtes, das gemeinsam ausgeübt wird, dürfen Entscheidungen, die über die des täglichen Lebens hinausgehen, nicht von einem Elternteil alleine getroffen werden. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich für ein Umzug seine Zustimmung bedürfen, es sei denn, es handelt sich um einen Umzug in der näheren Nähe. Was das ist, ist gesetzlich nicht definiert. Auf einem Seminar sagte man uns, 50-100 km, Neulich hat eine Richterin (sogar zugunsten meiner Mandantin) entschieden, dass 700 km in Ordnung sind, ich hatte aber auch schon einen Fall, wo 50 km für den Richter schon zu viel waren. In dem Fall, den ich gestern mit der Kollegin erörtert habe, will meine Mandantin 20 km umziehen, da muckt die Kollegin schon. Im Zweifel muss man die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen, dann entscheidet ein Richter, was angemessen ist und was nicht. Liebe Grüße NB
cube
Ja, Chancen habt ihr schon. Der Vater aber eben möglicherweise auch. Wenn er eine geeignete Wohnung hat und genug Zeit, sich zu kümmern und er den Kindern so das gewohnte Umfeld erhalten kann. Denn der Umzug bedeutet für die Kinder ja nun auch Schulwechsel, Freundeskreis verlieren, evt. Vereinsaktivitäten aufgeben oder Verein wechseln müssen. Und bei dem Alter Kinder kann es durchaus sein, dass zB der/die 8-jährige gefragt wird, wo er/sie gerne wohnen würde. Gute Chancen habt ihr, wenn der Vater sich gar nicht täglich kümmern kann (auf Grund von Arbeitszeiten zB). Ansonsten könnte bei einem Richter auch ein Wechselmodell herauskommen - alt genug wären die Kinder dafür.
Mario_W
Danke für die schnelle Antwort. Das Problem am Wechselmodell ist ja der Schulwechsel. Ich denk mal das es unzumutbar ist das die Kinder einen Schulweg von 50km haben
misses-cat
Wenn der Vater es nicht will und es auf ne Verhandlung hinaus läuft ist die Frage könnten bdie Kinder zum Vater? Wenn ja hat der Vater realistische Chancen die Kinder zugesprochen zu bekommen. Er hätte die gewohnte Umgebung als riesen Pluspunkt. Ganz ehrlich? Ein haus kann man verkaufen, du willst deinem Kind auch die gewohnte Umgebung lassen. Eine Möglichkeit wäre noch du vermietest/ Verkaufst dein haus und ihr zieht in die Mitte hin. 25 km kann man beim Wechselmodell hinbekommen
Mario_W
Ja das stimmt schon ein Haus kann man verkaufen nur wenn wir dies tun würden hätten wir nun mal mehr Schulden am Hals und ich könnte meiner Arbeit nicht nachgehen und wir hätten das gleiche Problem in doppelter Hinsicht da meine Tochter bei mir lebt und ihre Mutter auch nicht mitmachen würde:( Ich persönlich halte nichts vom Wechselmodell(aus Erfahrung)
misses-cat
Jetzt sei mir nicht böse ( ich lebe selber Patchwork) aber ihr seit da extrem blauäugig Ran gegangen. Ihr müsst halt es auf ne Klage ankommen lassen. Entweder die Kinder dürfen weg ziehen oder nicht. Im schlimmsten Fall muss die Mama sich entscheiden ob sie bei ihren kindern bleibt ( und du dein weiteres Kind halt nur am Wochenende siehst) oder ob sie für ihre Kinder eine Wochenendmama wird. Ich hoffe ihr findet noch friedlich einen weg
KielSprotte
Sorry, aber ihr habt einfach das Pferd von der falschen Seite angefangen aufzuzäumen. Diese Dinge hättet ihr klären sollen, bevor ihr euch an die Familienplanung macht. Besser auch erst einmal zusammenleben (in einem Haushalt) oft stellt sich erst dann heraus, ob es wirklich passt. Jetzt sitzt ihr in der Zwickmühle und die Leidtragenden sind (leider) die Kinder. Und wieso hättet ihr Schulden, wenn das Haus verkauft wird – normalerweise bringt ein Verkauf Geld in die Kasse und warum kannst du dann deiner Arbeit nicht mehr nachgehen???
cube
Das du vom Wechselmodell nichts hältst, wird leider kein Argument vor einem Richter sein. Letztendlich ist es so: ihr müsst es darauf ankommen lassen und vor Gericht gehen. Aber dann solltet ihr euch vorher schon mal darüber Gedanken machen, was ihr tut, wenn der Richter euch den Zusammenzug in dein Haus nicht erlaubt. Denn vor Gericht wird ja das ABR entschieden. Heißt: wenn der Vater dann das ABR zugesprochen bekommt, kann die Mutter nicht einfach hingehen, nicht umziehen und die Kinder automatisch "behalten". Ich würde mich da anwaltlich beraten lassen. Und das wirklich gut durchdenken. ZB auch das Wechselmodell oder ob ihr/die Mutter im Zweifelsfall die Kinder beim Vater lassen würde. Oder genau das nicht kann und will und welche Auswirkungen jede Entscheidung dann auf eure Beziehung hätte.
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