Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht??

Frage: Umgangsrecht??

Bolle15

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Hallo Fr. Bader Mein Kind ist mittlerweile 16 Monate alt und hat überhaupt keinen Bezug zum Vater sie haben sich bis auf kurz im krankenhaus zu seiner Geburt nie gesehen Er wohnt in Brandenburg und wir in Schwerin er hat mich in der Schwangerschaft schon sehr allein mit allem gelassen, war nur feiern auch jetzt trinkt er sehr viel und Drogen nimmt er vermute ich auch. Deshalb habe ich mich nach der Geburt auch von ihm getrennt Wir sind telefonisch nur am streiten und ich möchte momentan auch nicht das er zu uns kommt schon allein wegen Corona, besuche und Kontakte sollten ja momentan nicht zwingend satt finden. Er zahlt keinen Unterhalt und hat sich auch sonst nie groß fürs Kind interessiert. Hat zwar immer mal gefragt wies geht aber das war's. Wenn er betrunken war wollte er immer spontan vorbei kommen was ich aber nicht wollte. Jetzt ist's so das er wieder Druck macht. Muss ich ihm den Umgang einfach so gewähren zur Zeit des lockdowns? Er ist uns völlig fremd und ich halte es auch psychisch für mein Kind für keine gute Idee im jetzt einen völlig fremden vor die Nase zu setzten und zu sagen "das ist jetzt dein papa" zumal er sowieso nur nach Lust und Laune mal vorbei kommen würde. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Vielen Dank für ihre Zeit und ein gesundes neues Jahr


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zunächst einmal muss Ihnen klar sein, dass ihm, er ist der Vater, ein Umgangsrecht zusteht. Nein, ich muss es anders formulieren, dem Kind steht ein Umgangsrecht zu. Dabei ist die Vorgeschichte und auch sein Verhalten egal. Und genau das sollte Grundlage Ihres Verhaltens sein. Schalten Sie das zuständige Jugendamt ein und vereinbaren Sie über das Jugendamt einen Termin. Bei einem Kind, das noch relativ klein ist, ist es besser, wenn der Umgang nicht so lange aber dafür häufiger stattfindet. Da stellt sich die Frage, wie dies praktisch aufgrund der Entfernung durchsetzbar ist. Das ist eine organisatorische Frage. Als nächstes stellt sich die Frage, ob ein betreuter Umgang stattfinden muss. Hier macht es Sinn, bei berechtigten Zweifeln ein Drogenscreening durchzuführen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo Dein Vorgehen ist ganz einfach. Hallo Xy Schön dass Du Dich nun für Dein Kind interessierst. Bitte vereinbare einen Termin beim Jugendamt, damit wir mit Unterstützung einen geregelten und regelmäßigen Umgang für unser Kind festlegen können. Viele Grüße ..... Und dann ist ER am Zug wenn er wirkliches Interesse hat. Dem Jugendamt kannst Du das schon so mitteilen und mache ihn da bloß nicht schlecht. Kind 16 Monate, Vater hat nun Interesse, hast ihn gebeten da einen Termin zu machen um das dort im Interesse des Kindes zu besprechen, Du kannst an den und den Tagen, sie erreichen Dich unter 017......, wenn er sich meldet. Und dann ist wie gesagt er am Zug, Du zeigst Dich bereit und keiner kann Dir was ankreiden.


la-floe

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Moin, ich schließe mich @Sternschnuppe an und möchte noch ergänzen, dass ich auf begleiteten Umgang bestehen würde. Mit dem Unterhalt hat das aber rein gar nichts zu tun, da würde ich eine Beistandschaft einrichten. floe


Bolle15

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Hallo @ sternenschnuppe danke für deine schnelle Antwort Bitte versteht mich nicht falsch ich möchte ihn nicht schlecht machen aber es ist Fakt das ich ihn mit seinem Alkohol und Drogenkonsum für keinen guten Umgang fürs Kind halte. Er ist unzuverlässig und lügt, hat mich in der Schwangerschaft geschlagen und ist in keinster Weise belastbar. Das ist kein schlecht machen sondern lediglich die Wahrheit welche ich dem Amt dann auch so mitteilen werde. Ich hab immer gesagt er kann ja Kontakt haben allerdings möchte ich vorher ein wenig Einblick in sein Leben haben um zu wissen wie er jetzt tickt. Das ist alles. Das wollte er aber nie.


Sternenschnuppe

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Das wird das Jugendamt aber nicht interessieren. Das musst Du begreifen. Es ist 16 Monate her seit der Trennung, das interessiert keinen was war. Einzig was die Zukunft und was das Kindeswohl betrifft ist entscheidend. Sie haben keine Bindung, also wie oben genannt ist betreuter Umgang durch das Jugendamt eh angeraten. Darum kannst Du bitten, da keine Bindung da ist. Das werden sie dann auch umsetzen aller Wahrscheinlichkeit nach und da muss ER sich dann beweisen in Zuverlässigkeit. So wie Du ihn schilderst wird es daran ja dann schon scheitern. Es ist also gar nicht nötig dass Du schlecht über ihn sprichst von Dir aus, es stellt nur einen in ein schlechtes Licht. Dich!!! Zeige Dich freundlich, ausschließlich im Interesse des Kindes denkend und umgangsfördernd. Sie haben sich bis auf im Krankenhaus doch nie gesehen. Als Partner hat er versagt, ob er als Vater taugt weiß doch noch keiner. Du hast kein Anrecht auf Einblicke in sein Leben, und bis er das Kind alleine sehen dürfte muss er erst einmal etliche betreute Termine anständig meistern.


mellomania

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einblick in sein leben etc. das geht dich schlicht nichts an. als VATER muss ER sich beweisen. und wenn du so wie du schreibst beim JA auftrittst, schadet das nur DIR selber. über den andren schlecht reden bringt DICH in verruf. die glauben das doch nicht einfach, da könnte ja jeder kommen. ein begleiteter umgang wird zeigen, wie ER sich als vater gibt. und alleine das ist entscheidend. was früher war ist zum einen nur deine seite der schilderungen, lange vorbei. dass das schlimm für dich war steht außer frage. aber das JETZT ist entscheidend. wenn er keinen konsum hatte und nicht betrunken ist beim umgang, wird nix passieren für ihn. Er lernt sein kind kennen, kümmert sich, begleitet und wenn er das öfters gemacht hat, wird das auch erweitert werden. und auch erst dann, wenn NACHWEISLICH eine kindswohlgefährdung vorliegt, also nicht nur vermutet, wird drauf geschaut. du tust dir keinen gefallen, da einzulaufen, schlecht zu sprechen. wahre größe zeigst du, auch im interesse der rechte deines kindes, wenn du dich offen zeigst und versuchst, für dein kind das beste JETZT und für die zukunft aus der situation zu machen. DEINE befindlichkeiten stehen hinter den rechten deines kindes. ich wünsche dir ,dass du die kraft und den mut hast, für dein kind.


desireekk

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Hallo, auch ich sage: Was er mit DIR gemacht hat, ist nicht relevant für seine Beziehung zum Kind. Diese Ebenen musst Du auseinanderhalten. Das Kind hat grundsätzlich ein Recht auf den Vater. Nun muss man sehen wie man das umsetzen kann. Auch ich rate Dir: Schreibe ihm freundlich, dass er sich doch bitte an das Jugendamt wenden soll, wo dann gemeinsam eine VERBINDLICHE und VERLÄSSLICHE Regelung zum Wohl des Kindes getroffen werden kann. Übrigens ist Umgang von den Begegnungsbeschränkungen ausgenommen in Coronazeiten. Das alles mag nicht einfach sein, aber wenn man als Eltern getrennt ist, muss man sich manchmal sehr strecken in dem was gefordert wird... LG D


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