Minnie88
Hallo Frau Bader, Ich hätte eine Frage zum Umgangsrecht und zwar: Der Vater meiner Tochter, will das Umgangsrecht über Anwälte und das Gericht laufen lassen. Er möchte unsere Tochter alleine mitnehmen, wo ja auch nichts gegen spricht, aber nicht so wie er es sich vorstellt. Ich habe ihm Angeboten, dass wir das langsam und Stück für Stück machen, weil sie erst 11 Monate alt ist und sie es mit ihm alleine nicht kennt. Er ist vor der Geburt ausgezogen und sagte, er müsse sich jetzt um sich und seine Gesundheit kümmern und ist gegangen. Ich bin seitdem alleine mit meiner Tochter. Ich habe zu ihm gesagt, dass er sie immer sehen kann wann er möchte. Eine Zeit lang lief es auch gut. Zuerst sagte er, wir machen es so wie ich es ihm vorgeschlagen habe und einen Tag später kam dann eine Nachricht, dass er es über das Gericht klären will und über Anwälte. Ich sagte gut dann hol dir einen Anwalt. Seitdem meldet er sich nicht mehr und fragt auch nicht, ob er seine Tochter sehen kann und wie es ihr geht. Nun meine Frage, muss ich ihm hinterherlaufen und ihn fragen, wann er unsere sehen möchte? Ich sagte ja immer zu ihm er kann sie sehen wann er möchte, entweder bei mir oder ich komme zu ihm. Ich weiß nicht wie ich mich jetzt verhalten soll. Ich hoffe sie können mir weiter helfen. Liebe Grüße
Hallo, so können Sie, von beiden Seiten aus, das Umgangsrecht nicht ausüben. Zunächst einmal brauchen Sie feste Regeln. Da das Kind noch klein ist, sollte das Umgangsrecht häufig und kurz ausgeübt werden. Das bedeutet, dass er es zunächst eine halbe Stunde mitnimmt und das dann gesteigert wird. Dafür aber eben mehrmals die Woche. Das kann man natürlich behutsam machen, zum Beispiel treffen Sie sich gemeinsam auf dem Spielplatz oder an einem anderen Ort, wo sich Ihre Tochter wohl fühlt. Sie können eine Elternvereinbarung treffen, am besten schriftlich, hierbei hilft Ihnen auch das Jugendamt. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Wer hat denn das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Seid oder wart ihr verheiratet?
Minnie88
Das Sorgerecht haben wir zusammen, aber auch erst seit ein paar Monaten und verheiratet waren wir Er kann sie auch gerne mitnehmen, aber das muss halt langsam gemacht werden, finde ich und Schritt für Schritt. Und erst mal eine kurze Zeit,damit sie sich dran gewöhnen kann. Weil sie es halt auch nicht mit ihm kennt. Und er ist so einer, es muss alles nach seiner Nase laufen und man kann nicht vernünftig mit ihm reden. Und ich bin meistens diejenige gewesen, die fragte, ob wir uns treffen wollen und er hat auch oft gesagt, dass er keine Zeit hat. Soll ich ihm jetzt weiter hinterherlaufen und nach treffen fragenoder warten bis Post vom Anwalt kommt?
Minnie88
Vielen Dank Frau Bader. Nur ist er leider nicht kommunikativ, von ihm kommt dann lieber gar nichts. Aber ich sehe es auch nicht ein ihm immer hinterher zulaufen und nach treffen zu fragen.
cube
Ich denke wichtig ist, dass du nachweisen kannst, dass du ihm den Umgang angeboten hast. Im Zweifelsfall schreib ihn nochmal an, teile ihm das mit, mit Vorschlägen etc - aber eben defintiv so, dass du klarstellst: Umgang ist generell von deiner Seite aus kein Problem. Wenn er sich dann nicht meldet, schreib noch mal. Und dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, dass dir auch sein Anwalt eben nicht vorwerfen kann, du hättest den Umgang verhindern wollen.
Minnie88
Hallo Cube, danke für deine Antwort. Er weiß es alles, dass ich damit generell kein Problem habe, halt nur Schritt für Schritt. Ich habe alles schwarz auf weiß in Nachrichten und es gibt auch genug Leute die dies bezeugen können. Nur es geht nicht nach seiner Nase und deswegen macht er jetzt zicken.
Mitglied inaktiv
ich würde mich ganz entspannt zurücklehnen und abwarten, was kommt. was du aber auf alle fälle machen solltest, kontaktiere das Jugendamt und bitte um Vermittlung. die sind bestimmt auf deiner seite, was das "schritt für schritt" angeht und dann könnt ihr, wie auch frau bader schreibt, eine elternvereinbarung aufsetzen. verzichte bitte darauf, ihn als zickig zu bezeichnen und überlasse es den Profis, ihm das zu verklickern, was bei einem Kleinkind angesagt ist.
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