Mitglied inaktiv
Kann dem KV (KEIN gemeinsames Sorgerecht) das Umgangsrecht entzogen werden, wenn dieser sich nachweislich über Monate hinweg immer wieder dem Baby gegenüber gesundheitlich schädlich verhalten hat?
Hallo, das kann man mit den Angaben nicht beantworten. Liebe Grüße NB
cube
Die Frage ist, wie schädlich/schädigend. So pauschal kann man das nicht beantworten. Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann ja. Aber die muss man eben auch nachweisen können. Kindeswohlgefährdung liegt nicht vor, wenn KV dem Kind ständig Apfelschorle gibt und Pommes essen lässt während des Umgangs. Wohl aber, wenn der KV nachweislich! zB Drogen konsumiert während des Umgangs.
Mitglied inaktiv
*Wohl aber, wenn der KV nachweislich! zB Drogen konsumiert während des Umgangs.* das ist kein gutes Beispiel, denn der schnöde Konsum reicht nicht aus. da muss schon mehr passieren-leider!
la-floe
dann müssten ja alle Kinder, deren Eltern ab und an einen Joint rauchen oder auch mal 3 Gläser Wein abends trinken in Pflegefamilien gegeben werden. floe
cube
Ich meinet damit natürlich einen Konsum, der nicht ab und zu ist und eben auch die Fürsorge beeinträchtigt. Fand ich selbstverständlich, daher nicht extra dazu geschrieben. Sorry. Tatsächlich meine ich aber ganz persönlich auch, wenn ich ein Baby habe, muss ich mich nicht mit einem Joint zudröhnen und auf Wolke 7 schweben während Baby möglicherweise gerade meine Aufmerksamkeit braucht.
luvi
Cube, Auch wenn Eltern während des Umgangs Drogen konsumieren, wird nicht gleich das Umgangsrecht entzogen. Auch nicht unbedingt bei harten Drogen. Übrigens wird auch nicht zwingend einem alleinerziehenden Elternteil das SR entzogen bei Drogenabhängigkeit. Es bedeutet auch nicht unbedingt, dass Kinder aus der Familie genommen werden. Ich möchte echt manchmal wissen, woher du deine Informationen hast. LG luvi
cube
Sag mal, hab ich irgendetwas von "aus der Familie genommen" geschrieben? Ich schrieb auch etwas von "Kindeswohlgefährdung". Meinetwegen unterstelle oder stelle fest, ich habe ein Beispiel gewählt und nicht ausreichend detailliert erläutert - aber direkt so ein Fass aufzumachen ... naja, bitte, wenn es deinen Tag rettet.
la-floe
offenbar hast du noch nie an einem Joint gezogen wenn du was von "auf Wolke 7 schweben" schreibst.
luvi
Das hat doch nichts mit Fass aufmachen zu tun. Du gibst hier um Rat Suchendenden Informationen, die so nicht stimmen, und das wird korrigiert. Du schreibst davon, dass Väter bei Kindeswohlgefährdung keinen Umgang haben dürfen und bringst als Beispiel den Drogenkonsum. Daraus schließt man, dass Eltern keinen Umgang haben dürfen, wenn sie Drogen konsumieren, wenn das Kind bei ihnen ist. Umgang dürfen diese aber häufig trotzdem weiter haben, evtl. begleitet, muss aber nicht sein. Ich weiß, du nichts geschrieben hast vom Kind entziehen, das war mein Gegenbeispiel. Viele Kinder leben bei Eltern, die Drogen konsumieren. Und das ist dem JA auch bekannt. Wie willst du argumentieren, dass Elternteile bei Drogenkonsum/Kindeswohlgefährdung keinen Umgang haben dürfen, andere dagegen trotz Drogenkonsum bei ihren Eltern leben? Luvi
Felica
So oder so entscheidet das ein Richter und nicht der Elternteil bei dem das Kind lebt.
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