Mitglied inaktiv
Hallo. Der Kindsvater von meinem Sohn (1 Jahr alt) hatte bisher wenig Kontakt zum Kind haben wollen. Jetzt fängt er an und möchte den Kleinen öfters sehen. Sollte er das Ganze gerichtlich einklagen, welche Besuchszeiten werden bei einem 1 jährigen in der Regel vereinbart. Man muß dazu sagen, sollte es zum gerichtlich geklärt werden, werde ich auch erwähnen, daß er sich ganz mies in meiner SW verhalten hatte und das Kind auf keinen Fall wollte. Er wollte unbedingt, daß ich das Kind abtreibe und jetzt so, als wäre nie was gewesen. Sollte man diese Situation erwähnen, oder spielt das jetzt keine Rolle mehr wie er sich verhalten hat? Den Unterhalt an mich verweigert er, für das Kind zahlt er. Wir waren nicht verheiratet, aber trotzdem steht mir was zu. Das Ganze ist total verworren. Vielen Dank für Ihren Rat. LG Marion
Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Der Unterhalt für Dich STEHT DIR ZU. Ich würde mich schleunigst drum kümmern und ihn "in Verzug" setzen!
Mitglied inaktiv
Hallo, ich möchte nur einmal grundsätzlich meine Meinung dazusagen. Ich finde das Verhalten Deines Exes während der SS auch unter aller ... Aber mal ehrlich, das Lütt hat ein Recht seinen Vater kennenzulernen. Wie wäre es denn, wenn er das Kind hat und eine von Dir bestimmte Person als "Aufsicht" dabei ist. Ich kann mir schon vorstellen, daß sich jemand ändert, wenn dann plötzlich Leben da ist und man einen goldigen Knopf hat. Man sollte dem Kind das andre Elternteil nicht vorenthalten. Der Unterhalt für Dich steht Dir zu. Such Dir nen Anwalt... LG Bärlesmama
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich und mein ex-Partner wohnen 700km auseinander. Wir haben einen gemeinsamen Sohn(9M), für den haben wir das gemeinsame Sorge und Umgangsrecht. Wir wollten eigentlich zusammen ziehen, aber das habe ich abgelehnt aufgrund niederschmetternden Situationen seinerseits. Nun hat er versucht sich vor 2 Tagen in Schweden da ...
Hallo. Ich würde gerne mal wissen, wie meine Chancen vor dem Familiengericht stehen könnten bzgl dem Umgangsrecht. Vorab : Mein Sohn ist 3 1/2 Jahre alt. Er ist sprachverzögert bzw hat er eine Entwicklungsverzögerung. Auch sozial - emotional ist er noch etwas "kleiner", noch nicht so gefestigt. Zudem leidet er seit Mitte Januar an ständigen Ma ...
Hallo. Wie sehen Sie meine Chancen, wenn ich vors Familiengericht gehe. Mein Kind 3,5 Jahre alt (entwicklungsverzögert), hat im Moment eine schwere Zeit. Er leidet unter episodischem Erbrechen und hatte eine nicht geglückte Eingewöhnung in den Kindergarten. Diese habe ich abgebrochen. Wir starten nach dem Sommer neu. Er sucht sehr viel Rüc ...
Hi Mal eine Frage an euch, darf der Vater der kein Sorgerecht sondern nur Umgangsrecht hat dem Kind etwas in die Haarflechten lassen? Vg
Hallo Frau Bader, ich versuche es möglichst kurz zu halten. Im Januar bin ich mit meinem Sohn (5J) ca 400km vom Kindsvater weggezogen. Wir haben hierzu bezüglich dem Umgang eine Regelung über das Jugendamt getroffen. Er sieht den Jungen alle 14 Tage, in folgenden Hol-und Bring-Regelungen. Wochenende 1: ich bringe ihn freitags und hole ihn ...
Hallo, wir sind zwar schon drei Jahre getrennt, dennoch eskaliert gerade die Situation mit meinem Expartner. Die Kinder leben bei mir, bei der Trennung waren sie 1 und 2, er sieht sie regelmäßig, aber auf seinen Wunsch hin bis jetzt nie länger als 24std am Stück. Zwischendurch selten mal spontan. Eine seiner neusten Forderungen betrifft d ...
Hallo Frau Bader, können Sie mir sagen, ob eine schriftliche Darlegung / Bestätigung vom Kinderarzt bzgl des Entwicklungsstandes und der gesundheitlichen Problematik des Kindes (reagiert extrem auf Veränderungen / Trennungsangst/ Erbrechen) vorm Familiengericht Gewicht trägt? Unser Kind ist bereits in Behandlung und Abklärung, aber hat noch kei ...
Sehr geehrte Frau Bader, Anfang des Jahres hat sich der Kindsvater von mir getrennt. Er war psychisch sehr krank und hat uns massive bedroht. Zeitweise hatte er ein Annäherungsverbot. Zwischenzeitlich hat er sich in Therapie begeben und ist nun von einer Kur zurück. Er hat mir mitgeteilt, dass die Ärzte eine paranoide Schizophrenie diagnostizie ...
Hallo und zwar hat der kindesvater seit circa 1 jahr umgangsrecht, weil er sonst nicht sein aufenthalt bekommt nutzt er unser kind aus. mein kind ist fast 2 jahre der umgang läuft durch die diakonie begleitet da wir überhaupt keine komunikation führen können. trotz öfteren aufforderung das er kein parfüm sprühen soll während den umgängen oder mich ...
Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit