Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht und Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht und Sorgerecht

Mitglied inaktiv

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Hallo. ich weiss, das frau bader mir nicht helfen darf, da ich von einer anwältin vertreten werde, doch hoffe ich von jemandem ein paar tips zu bekommen, der sich in der sache auskennt. es geht um folgendes: meine tochter ist nun fast sieben und hat seit zweieinhalb jahren zum vater keinen kontakt. er hat sich einfach nicht mehr gemeldet und ist verzogen. mir war es recht, da er in meinen augen dem kinde nicht sehr gut tat. wir teilen das sorgerecht für die kleine, was aber eigentlich keinen sinn ergibt, wenn man sich alleine um alles kümmern muss. vor etwa 3 jahren war ich mit ihm vor gericht um das aleinige sorgerecht zu beantragen, da er drogen konsumierte und mit zwielichtigen personen verkehrte dachte ich es würde klappen, doch die richterin sagte wir sollen es nochmal versuchen und er solle seine drogen einschränken. also gab ich ihm noch eine chance und wir einigten uns beim jugendamt über sein umgangsrecht. welches er aber einhalten sollte. dies tat er ja nicht und auch sein umgang und lebenswandel hat sich nicht wesentlich gebessert. dazu kommt, das meine tochter gar kein interesse hat zu ihm zu gehen und sobald man auch nur im ansatz davon spricht, das sie ihn besuchen soll, sie fürchterlich zu weinen anfängt. muss ich wirklich mein kind dazu zwingen zu ihm zu gehen auch wenn sie wirklich nicht dort hin will? sie hat jetzt eine familie und alles was ein kind zum leben braucht. der vater hat seine chance verwirkt. wie oft sollte man auf dem rücken des kindes ihm wieder diese chance geben, besonders wenn man weiss, das er es wieder schaffen wird sie zu verletzen? ich weiss echt nicht was ich machen soll, ich will sie zu nichts zwingen. meine rechtsanwältin macht irgendwelche sachen aus ohne mein einverständnis und streitet diese danach ab ob wohl ich es schwarz auf weiss habe. kann ein kind in diesem alter nicht schon selber bestimmen wo es bleiben will?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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