AlexAnder86
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Vater von einem 2,5 Jahre alten Sohn und lebe seitdem er drei Monate alt ist getrennt von seiner Mutter. Nach dem Auszug hatten wir 2x die Woche Umgang von je 2-3 Std vereinbart. Mit einem Jahr wurden längere Zeiten am Samstag (4-6 Std) vereinbart. Da meine Ex keine Übernachtungen zulassen wollte, habe ich im August 2020 einen Anwalt eingeschaltet und es wurde seit November 2020 alle zwei Wochen von Sa 10:00 Uhr bis So 17:00 Uhr eine Übernachtung vereinbart. Zusätzlich ist er jeden Mittwoch von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Mittagspause bei mir. Jetzt würde ich gerne noch eine feste zweite Nacht vereinbaren (Fr-So), aber mein Ex blockt total ab und laut Anwalt bleibt mir nur noch der Gang vor Gericht. Ihre Begründung ist (war es schon immer), dass es "zu früh" für ihn ist und er nach den Wochenenden bei mir sehr anhänglich ist. Es gibt aktuell keine festen Regeln was Feiertage, Urlaube oder seinen Geburtstag betrifft. Da meine Familie weiter weg lebt (500km), konnte ich bisher keine Besuche mit Kind unternehmen. Wie sind meine Chancen auf mehr Zeit mit meinem Sohn einzuschätzen oder liege ich mit meinen Vorstellungen komplett daneben? Welche Alternativen zum Gang vor Gericht bleiben mir noch, wenn meine Ex nicht gesprächsbereit ist? Vielen Dank für die Antwort vorab! Gruß, Alex
Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, kann ich mich nicht einmischen. Liebe Grüße NB
Ani123
Sprech mit dem Jugendamt darüber. Die können in dem Fall vermitteln und wenn das nichts bringt, dann bleibt nur der Weg über Anwalt und ggf. Gericht. Zu jung finde ich das Kind nicht. Ich kenne Kinder, die sind jünger und jedes zweite Wochenende von Fr. ca.13/14 Uhr bis So. 18 Uhr beim KV oder bis Mo. 8/8:30 Uhr. In den Fällen wird das Kind von der Kita abgeholt und montags wieder hingebracht. Schaden nimmt das Kind davon nicht und anders drauf als wenn es bei der KM war ist es dann auch nicht. Viele Kinder sind zusätzlich an einem Nachmittag von ca.13/14 Uhr bis 18 Uhr beim KV (wieder mit Abholen von der Kita). Wenn keine Kita ist oder das Kind an dem Tag nicht in der Kita ist wird es von der KM abgeholt. Leider ist es so, dass KM nicht möchten, dass das Kind beim KV ist. Ich sehe da auch Angst bei der Mutter, den Kontakt zum Kind zu verlieren. Was nicht so ist. Im Gegenteil: Meine Erfahrung ist, wenn Eltern sich die Betreuung teilen bzw. es so machen wie o.g., das beide davon profitieren können und insbesondere das Kind, weil es zu beiden Kontakt hat. Bzgl. Ferien und Feiertage ist es in der Regel so, dass hälftig genommen wird. Bei 6 Wochen Sommerferien ist es 3 Wochen bei KM und 3 Wochen bei KV. Alle Zeiten, wo das Kind wann ist, sollte schriftlich festgehalten werden. Das ist bindend. Natürlich kann es mal eine Ausnahme geben, aber nicht jedes Wochenende. Und auch bei Krankheit sollte das Kind dann vom KV betreut werden. Ich schreibe in diesem Fall davon, dass das Kind bei der KM wohnt und der KV Umgangsrecht hat. Das kann auch andersherum sein. Ich finde es toll, wie du dich um dein Kind kümmerst.
Blabliblu2020
Es gibt zu diesem schwierigen Thema viele Meinungen. Du findest zu allem auch Fachmeinungen die das eine oder andere bestätigen. Ich stimme der Antwort von Ani zb überhaupt nicht zu und habe andere Erfahrungen. Bezüglich Gericht sollte man auch gut überlegen, ob eine Nacht mehr oder weniger den Schaden, der mit 'Krieg' einhergeht rechtfertigt. Das gilt für deine Ex aber auch für dich. Es geht ums Kind. Vielleicht könnt ihr versuchen in einer Beratung auf einen Nenner zu kommen. Frag doch deine Ex mal, ab welchem Alter sie mit der 2. Nacht einverstanden wäre. Vielleicht findet ihr einen Weg. Gericht ist zwar nicht immer der schlechteste Weg, aber meiner Meinung schadet es dem Kind (oft, nicht immer) mehr, als wenn eine Seite nachgibt. Viel Erfolg!
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