Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang / Umzug

Frage: Umgang / Umzug

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Guten Tag liebe Frau Bader, meine Tochter 9 Jahre hat sich gewünscht zu ihrem Papa zu ziehen. Ich habe dem zugestimmt. Der Papa und ich haben jedoch noch einige Unstimmigkeiten wegen ein paar Themen und würde gerne ihre Meinung dazu wissen. Ich bin selbständig und arbeite gerade kaum. Ich habe noch ein 3 jähriges Kind (von meinem jetztigen Mann) zu betreuen. Ich verfüge über keinen Führerschein und Auto. Der Papa ist Flugbegleiter und wenig zu Hause. Seine neue Freundin übernimmt die Betreuung meiner Tochter. Meine Tochter hat sich das trotzdem sehr gewünscht und ich bin einverstanden gewesen. Scheidung war vor 3 Jahren einvernehmlich. An die mündlichen Ansprachen hält er sich jedoch nicht. 1. Umgang: Ich weiß das ich verpflichtet bin meine Tochter zu holen und zu bringen. Ich benötige jedoch pro Fahrt mindestens 2 std. mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, da wie gesagt kein Auto und Führerschein. Also hin und zurück zusammen mindestens 4 Std. im Zug. Meine kleine Tochter 3 Jahre müsste ich jedes Mal mitnehmen. Der Papa hat ein Auto und ist Single, benötigt hin und zurück 1 1/2 Std. Mit dem Auto geht es natürlich schneller. Mein Vorschlag war, er bringt meine Tochter zur nächsten S Bahn Station bei ihm (Entfernung ca 8 Minuten) und dort hole ich sie ab. Zu ihm müsste ich mit dem Bus umsteigen der aber nur alle 80 Minuten geht, wenn er überhaupt fährt. Darf ich ein Entgegenkommen zur Sbahn fahren verlangen? Ich bin sonst während der Betreuungszeit nur in der sbahn. 2. Ich hatte meine Tochter die letzten Jahre immer in den Ferien, wegen seinem Job sind genau in den Ferien Hochbetrieb. Heißt er hatte sie noch nie nehmen können, nur ganz spontan. Er bekommt immer 4 Tage vor dem Monat seinen Plan für den Folgemonat. So haben wir es 10 Jahre gemacht, jetzt würde ich sie gerne die kompletten Ferien nehmen. Natürlich wenn er frei hat und sie nehmen will, kann er das. Aber das weiß er ja immer erst ein pasr Tage vor dem neuen Monat. Damit ich und meine Familie, die Omas und die kleine Schwester planen können, würde ich grundsätzlich gerne die Ferien komplett an mich übergeben als Umgang. Zumal auch der Hort in den Ferien geschlossen hat. Heißt ich kann die Ferienzeit 100 Prozent Betreuung gewährleisten. Kann ich den kompletten Umgang in den Ferien fordern und natürlich sollten wir nichts planen und er frei hat, kann er sie nehmen. 3. Ich möchte versuchen auf eine 50/50 Betreuung zu kommen. Das Kindergeld geht aktuell an ihn, wegen dem Umzug. Das Hälfte Kindergeld steht mir in diesem Fall zu - richtig? Ich habe gesagt diese Hälfte darf er für die Mehrkosten verwenden. Darf ich das so machen? 4. Er schuldet mir noch Unterhalt. Ich würde darauf verzichten. Ich wollte im Gegenzug gegenseitigen Unterhaltsverzicht. Ich verdiene gerade ca € 500. Wegen der Betreuung und schlechten Betreuung in München musste ich meine Selbständigkeit aufgeben und baue ich erst wieder neu auf. Könnte man das machen? 5. Wir finden außergerichtlich leider nicht zusammen. Kann ich den Antrag selbst stellen? Wäre das Scheidungsfolge? 6. er möchte das ich die Hortkosten mit übernehme. Er benötigt den Hort weil er arbeitet. Wäre sie bei mir gewesen wäre ich nach der Schule zu Hause gewesen und habe sie da bereut. Im Internet habe ich gelesen das sind dann keine Mehrkosten und ich muss sie nicht mit bezahlen. Sehen Sie das auch so. Entschuldigen Sie die vielen Fragen. Ich hatte gehofft hier nie eine Frage stellen zu müssen. Langsam komme ich nur nicht mehr weiter. Ich bin geprüfte Rechtsfachwirtin und kenne mich ein wenig damit aus. Vielen Dank von Herzen. Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte kurzen und allgemein fragen, das hier ist zu umfangreich. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Den ewig langen Text wird Frau Bader garantiert nicht lesen. Fasse dich kurz und knapp!


User-1736455377

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Nein, verlangen kannst du die meisten Dinge eher nicht im Sinne "er muss x oder y machen". Wenn er sich eh nicht außergerichtlich einigen will, erst recht nicht. Dann wird das wohl ein Gericht entscheiden müssen. Du bist übrigens nicht verpflichtet, sie jedesmal zu bringen und zu holen. Auch das kann imZweifel ein Gericht festlegen. Du kannst auf Unterhalt nur verzichten, wenn dieser eh zwischen euch ohne irgendein Amt oder Gericht ausgehandelt wurde. Warum stimmst du überhaupt einem Umzug eures Kindes zum Vater zu, wenn du eigentlich ein WM / 50-50-Betreuung möchtest? Wenn du jetzt den Lebensmittelpunkt eures Kindes zum Vater verlegst, wird es schwer, den bei einem bald 10-jährigen Kind wieder zu ändern. So ein Hin-und-her wird wohl eher als nicht förderlich für das Kind selbst gesehen werden. Insgesamt finde ich, du solltest dich von einem Anwalt vor Ort beraten lassen. Am Ende des Tages sind das alles keine einzeln für sich stehenden Fragen, die man abhaken kann, sondern doch eher ein ganzer zusammenhängender Batzen im Rahmen eines neues Betreuungs- und auch Unterhaltszahlungs-Konzeptes.


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