Mimi_02
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 6.3.13 geboren. Bisher habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen und arbeite seit 1.5.2014 in TZ in EZ. Am 5.3.15 läuft also meine Elternzeit aus. Danach arbeite ich wieder voll bzw. gehe ab dem 13.3.15 wieder in MuSchu. Ich habe bereis am 2.12.14 den Antrag auf Übertragung der letzten 12 Monate Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr gestellt. Gibt es gesetzlich eine Frist bis wann mir mein Arbeitgeber zu- oder absagen muss ? Und kann er einfach ablehnen oder braucht er eine Begründung ? Vielen Dank für Ihre Antwort! MfG Mimi
Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie gar keinen konkreten Antrag gestellt. Wie soll er dann entscheiden, ob es betrieblich passt? Nach meinem Dafürhalten haben Sie nur Anspruch auf eine Antwort, wenn Sie einen genauen Antrag stellt. Liebe Grüße NB
Mimi_02
Hallo Frau Bader, ich habe den Antrag auf Übertrag gestellt, ohne einen genauen Zeitraum zu nennen in dem ich den übertragenen Anteil nehmen will. Ja. Aber das ist nach allem was ich bisher gelesen habe möglich. Mein Mann arbeitet im gleichen Unternehmen, aber in einem anderen Bereich. Er hat den Antrag genauso gestellt wie ich, und der wurde bereits genehmigt. Bei ihm ist aber ein anderer Sachbearbeiter zuständig. Meine Bearbeiterin sagt, sie sei überlastet...
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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können. Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
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Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
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