Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übernachtung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Übernachtung

plymouth

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Sehr geehrte Frau Bader, es sind schon viele Fragen zu dem Thema gestellt worden, so eine richtig passende Information zu unserer Situation habe ich noch nicht gefunden. Daher: Der Vater hat sein Kind (jetzt 2 Jahre) in den ersten zwei Lebensjahren nur selten gesehen (ca. 6 Mal). Im ersten Jahr sagte er, daß Menschen an die ersten drei Lebensjahre sowieso keine Erinnerung hätten, es würde reichen, wenn er dann kommt. Nach einer Pause von einem 3/4 Jahr forderte er die Herausgabe des Kindes an der Haustür. Mein Angebot, das Kind in der der Wohnung im sicherern Umfeld zu sehen, schlug er zuerst aus. Das JA empfahl mir, ihm Termine zur Option zu geben, an denen er das Kind regelmässig sehen kann, um auf einen unbegleitet Umgang hin zu arbeiten. Daruf lässt sich der Vater nun ein und besucht sein Kind in meiner Wohnung, ca. 2-3 Mal die Woche ist von nun an geplant. Fragen: 1. Gibt es ungefähre Richtlininen, wie lange so ein Modus beibehalten werden sollte (zuerst begleitet, ich ziehe mich nach und nach zurück), bis das Kind ihn als Vertrauensperson kennen gelernt hat? 2. Ab wann müsste das Kind mit zu ihm (wohnt ca. 200 KM entfernt), tagsüber bzw. zur Übernachtung? Danke für Ihre Hilfe! Mfg plymouth


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1.Das kommt auf das Kind u die Umstände an 2. IdR ab Schulbeginn Liebe Grüße NB


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