Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überlappung der Elternzeit

Frage: Überlappung der Elternzeit

Beamter_Elternzeit

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Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: Ich bin Bundesbeamter und habe für die Geburt meines ersten Kindes ein Jahr der Elternzeit in den Zeitraum nach dem 3.Lebensjahr verschoben. Dieses werde ich nun ab März antreten. Innerhalb dieses Zeitraumes wird meine Frau nun unser .Kind zur Welt bringen. Wie gehe ich nun mit der "alten" und "neuen" Elternzeit um? Prinzipiell möchte ich -wenn irgendwie möglich- in Summe die vollen 4 Jahre noch nehmen, gerne dabei aber flexibel bleiben. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie könnnen doch erst das eine Jahr vom 1. Kind nehmen und danach die EZ vom 2. Kind. Da müssen Sie dann mit dem EG schauen Liebe Grüße NB


Beamter_Elternzeit

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Hallo Frau Bader, das verstehe ich nicht. Kann ich dann nach dem ersten Jahr von Kind Nr.1 im direkten Anschluss noch drei Jahre von Kind Nr. 2 nehmen? Nach drei Jahren wäre Kind Nr.2 ja auch älter als 3 Jahre.... bzw. könnte ich zuerst zwei Jahre nehmen und das 3. Jahr wieder in die Zukunft verschieben? Viele Grüße


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