Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überbrückung bis zur 2. Elternzeit

Frage: Überbrückung bis zur 2. Elternzeit

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Bin bis 26.03.06 in Elternzeit, allerdings gerade wieder schwanger (ET 13.06.06). Können die ca. 2 1/2 Monate (davon ja nochabzuziehen die Mutterschutzzeit) bis zur 2. Elternzeit irgendwie überbrückt werden (Urlaub/Freistellung) oder muß ich wirklich die wenigen Tage arbeiten bzw. mit 3 Monatsfrist kündigen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Kündigen ist wegen vielen Gründen (Krankenkasse, kein Mutterschaftsgeld etc.) das letzte, was ich täte. Gruß, NB


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