Beckers
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte Ihnen gerne einen Fall vorstellen, der für mich als Vater recht ungewöhnlich vorkommt. Meine Frau ist in der 7SSW mit einen vorläufigen Berufsverbot, welches sich in kürze aufgrund ihrer Beschäftigung in einen offizelles Berufsverbot umgewandeln wird. Sie arbeitet in einer Kindertagesstätte (katholische Einrichtung) von 8 Monats Babys bis Vorschulkindern. Aufgrund von Immunitätsprobleme, schwerer Lasten als unberechenbaren Kindern wird dies letztendlich zu einen Berufsverbot leiten. Ihr Arbeitgeber, bzw die Leitung dieser KitA, erwartet von meiner Frau, dass sie weiterhin Bastelarbeiten, Vorbereitungen für Events sowie organisatorische Maßnahmen von Zuhause aus erarbeitet. Soweit würde das Wohl des Kinders auch nicht gefährdet sein. Aber... nun soll sie für ihre KitA die Einkäufe erledigen!? Frage: Ist es zulässig dass der Arbeitgeber von einer Schwangeren die im Berufsverbot liegt, weiterhin sie dazu beschäftigen kann Kleinstarbeit bis hin zu Einkäufen (Gewicht variiert) durchzuführen? Wenn Ja wie weit darf dieser Arbeitgeber meine Frau weiterhin beschäftigen? Sofern bitte möglich würde ich gerne einen Paragraphen, Abschnitt, Absatz.. was auch immer dazu anfordern. Mir ist das Wohl meinens ungeborenen Kindes, als auch meiner Frau sehr wichtig und ich möchte das sie den größtmöglichen Schutz bekommt. Ich hoffe persönlich dass mir jemand diese Frage beantworten kann, weil das Internet, so groß es doch ist, kann mir das nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Beckers
Hallo, selbstverständlich darf er das - es besteht ja nur ein BV wegen Imunstatus. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das vorläufige individuelle Beschäftigungsverbot dient dazu, dass die bislang ungeklärte Immunitätslage der Schwangeren festgestellt werden kann. Daneben muss der Arbeitgeber auch noch die übrigen Gefährdungen ermitteln und geeignete Maßnahmen ergreifen. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist offen. Es kann zu einer Freistellung für den beruflichen Umgang mit Kind Ihre Tochter selbstverständlich andere Tätigkeiten für den Arbeitgeber durchführen, wie z.B. Bastelarbeiten, Organisatorisches und Büroarbeit, sowie Einkäufe. Sollte das vorläufige Beschäftigungsverbot für jede Tätigkeit ausgewiesen sein, kann der AG in Rücksprache mit dem ausstellenden Arzt ausdrücklich die Zustimmmung des Arztes für die genannten Tätigkeiten einholen. Ich sehe bei den Einkäufen kein Problem, denn es gibt Einkaufswagen, man kann die Lasten, wenn sie schwer sind, mit Hilfe des Verkaufspersonals einladen lassen. Wenn Sie hierzu nährere Gewißheit möchten, rufen Sie doch die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz an. Vergessen Sie nicht, Ihre Tochter verdient nach wie vor volles Gehalt und ist verpflichtet dem AG ihre Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Und krank ist sie nicht!
Mitglied inaktiv
Es kann zu einer Freistellung für den beruflichen Umgang mit Kindern führen. Oder auch nicht. Bis dahin kann Ihre Tochter selbstverständlich andere Tätigkeiten für den Arbeitgeber durchführen, wie z.B. Bastelarbeiten, Organisatorisches und Büroarbeit, sowie Einkäufe. Diese Tätigkeiten kann sie später auch ausführen, weil davon keine Gefährdung ausgeht.
Sternenschnuppe
BV gelesen und bei gewissen Leuten knallen regelmäßig Sicherungen durch. Zur Frage: Ja, der AG kann sie dann für andere Dinge einsetzen. Einfach mal BV und Ersatztätigkeit googeln. Vorausgesetzt er reicht das BV nicht bei der Krankenkasse ein. Da würde ich mal nachfragen ob er das tun wird oder nicht. Frau Bäder antwortet sicherlich auch bald.
chrissicat
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird das Beschäftigungsverbot aufgrund des Immunstatuses erteilt. Selbstverständlich darf der Arbeitgeber deine Frau mit Ersatztätigkeiten weiterbeschäftigen. Aufgrund der fehlenden Immunität darf deine Frau nicht mit Kleinkindern arbeiten. Von Bastelarbeiten, Vorbereitungen, Einkäufen, Verwaltungsaufgaben etc. geht aber weder für sie noch für das Baby eine Gefahr aus, also keine Angst. Bis zu der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit darf der Arbeitgeber sie entsprechend weiterbeschäftigen. Also ist sie beispielsweise vollzeit beschäftigt, darf sie auch in Vollzeit weiterbeschäftigt werden. Wie meine Vorrednerin schon geschrieben hat, darf der Arbeitgeber selbstverständlich nur die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen, für die Stunden, an denen deine Frau nicht beschäftigt werden konnte. Aber das sollte nicht euer Problem sein.
Mitglied inaktiv
Es handelt sich bisher nur um ein vorläufiges BV, weil der Immunstatus noch nicht bekannt ist. Bis zur Klärung ist die Frau sicherheitshalber von der Arbeit mit Kindern freigestellt.
Sternschnuppe 84
Ich hatte in meiner kita den selben Fall. Bv aufgrund fehlender Immunität, Arbeit mit Kindern zwischen 6 Wochen und 3 Jahren... Die Kollegin durfte daraufhin für die zeit bis zum Mutterschutz beim Träger sitzen und die Akten der letzten 10 Jahre entweder vernichten oder neu abheften. Völlig legitim.
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