Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hätt da mal ne Frage betreff des Trennungsjahres. Mein Mann und ich haben uns im September letzten Jahres getrennt. Er ist aber nicht der Vater meines Kindes, sondern mein Freund. Jetzt hab ich erfahren das er die Vaterschaft aberkennen kann wenn wir die Scheidung beantragt haben. Jedoch ist ja das Trennungsjahr nicht rum. Wäre meine Schwangerschaft (mit meinem Fraeund) ein Härtefall, womit das Trennungsjahr hinfällig wäre? Ich hab sowas mal gehört, bin mir aber nicht sicher ob es stimmt. Denn wenn es der Fall wäre könnten mein Mann und ich uns noch vor der Geburt des Kindes sogar scheiden lassen. Vielen Dank schon im Voraus. Grüßle Katrin
Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man cuh als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Gruß, NB
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