Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte bei Scheidung/Trennungsjahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechte bei Scheidung/Trennungsjahr

Mitglied inaktiv

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Hallo, bei uns zu Hause ist es momentan still. Nachdem ich jahrelang von meiner Schwiegermutter bedrängt wurde (Besuche fast jedes Wochenende etc.) und reden , weder mit meinem Mann noch meiner Schwiegermutter, nichts half habe ich beschlossen sie zu ignorieren. Nun ist mein Mann sauer und redet nicht mehr mit mir. Nebenher renoviert er aber noch das Haus in dem wir wohnen. Unsere beiden Kinder (3 und 6 jahre) reden nicht mehr mit dem Papa, weil sie es doof finden wie er mit mir umgeht , weil er bei einer ähnlichen Streiterei vorher selber 1 Woche nicht mit ihnen geredet hat! und weil er versprochen hat nicht mehr zu rauchen und sich nicht dran hält. Die Situation ist schwierig, mit meinem Mann zu reden bringt nicht viel, er regt sich dann nur auf. Das ganze geht nun schon fast 1 Monat so, wir leben nebeneinader her, die Kinder sehen ihn oft garnicht, wenn er da ist ist er auf der Baustelle und manchmal kommt er dann hoch und setzt sich zu uns, aber die Kinder sehen ihn nicht an und er redet nicht mit mir. Ich weiß nicht wie lange das noch so gehen soll, ich hätte die Möglichkeit in das Haus zu meinen Eltern (Orte weiter) zu ziehen, dann würde ich aber das Haus verlassen, das eigentlich auf mich läuft (Hypothek drauf wegen Kredit für Renovierung) und die Kinder bräuchten einen neuen Kindergarten. Bzw. mein ältester Sohn geht im herbst in die Schule, wär natürlich schöner wenn er da direkt in die neue geht. Bevor ich mich da endscheide wollte ich wissen welche Rechte ich da habe. Finanziell, was steht mir zu. Würden die Kinder gezwungen werden ihren Vater zu sehen auch wenn sie nicht wollen, und wenn ja ist das möglich das er sie nur sieht wenn ich dabei bin, ich hab da so was gehört das Scheidungskinder jedes zweite Wochenende zum Vater müssen. Danke für ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eigentlich brauchen Sie mal ein Gespräch mit Ihrem Mann. Was will er, was wollen Sie, wie geht es weiter. Einfach mit den Kindern ausziehen können Sie nicht - er hat ja auch das Sorgerecht. Wenn es mit dem Reden nicht klappt würde ich mit vor Ort von einem RA beraten lassen - der muss dann einen Brief an ihn schreiben um zu klären, wie es weiter gehen soll. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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wenn du genaue zahlen haben möchtest, mußt du dir das von einem Anwalt ausrechnen lassen, das kommt auf euer beider verdienst an. evtl steht dir trennungsunterhalt zu. so einfach ist das mit dem ausziehen nicht, da muß dein mann schon einwilligen, wenn du die kinder mitnehmen willst. gesetzt den fall, du bekommst das aufenthaltsbestimmungsrecht, ist er den kindern gegenüber zu unterhalt verpflichtet (Google Düsseldorfer Tabelle als Anhaltspunkt, kein gesetz!!!). dann hättest du noch 368€ Kindergeld und wie gesagt, evtl den trennungsunterhalt. wenn er nicht sprechen will, reagiert er vll auf einen anwaltsbrief.


Mitglied inaktiv

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ach so, ein umgangsrecht bleibt auf jeden fall bestehen und darauf kann er natürlich bestehen. ebenso auf das schon bestehende Sorgerecht. die umgangsregelung ist auch nicht in stein gemeißelt, aber bei so einem bockigen mann würde ich nicht davon ausgehen, dass er den umgang mit dir zusammen wahrnehmen möchte....betreuten umgang wirst du nicht durchsetzen können, denn außer schweigen hat er den kindern nichts getan (und das wird nicht als kindeswohlgefährdung gewertet werden)


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