Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennung auf grosser Entfernung

Frage: Trennung auf grosser Entfernung

JasSki93

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Liebe Frau Bader, ich habe jetzt monatelang gehadert, ob ich hier ins Forum schreiben soll. Ich brauche nun aber wirklich einen Rat/Tipp. Mein Freund und ich sind mit unserem Kleinkind, 17 Monate, in ein neues Bundesland gezogen. Ich bin in Elternzeit und da ist es ohnehin egal wo ich mich aufhalte. Meine Arbeitsstelle die ich eigentlich im Mai antreten muss, ist aber 600 km weit weg. Ich wollte mir hier im neuen Ort einen neuen Job suchen. Nun kam aber Corona dazwischen. Die Lage ist angespannt und schwierig. Dazu kommt der psychische Stress mit meinem Freund. Entweder ignorieren wir uns oder wir streiten. Er weiss alles besser, ich darf meine Meinung langsam nicht mehr vertreten. Ich will nun zurück zu meinem alten Ort wo meine Arbeit und Familie ist. Wir haben geteiltes Sorgerecht, sind aber nicht verheiratet. Er sagte wenn ich gehe, dann bleibt der Kleine bei ihm. Er wird alles tun um mir den Garaus zu machen... Ich weiss nicht mehr weiter. Ich will mich trennen aber ich kann den Kleinen nicht zurück lassen. Er kümmert sich zwar aber macht nur das nötigste. Ich weiss nicht mal ob er ihn versorgen könnte... Wie sieht es rechtlich aus wenn ich sage ich gehe 600 km zurück zu meiner Heimat und nehme den Kleinen mit. Er wird mich anzeigen wegen Kindesentführung, das hat er angekündigt. Er wird alles tun um den Kleinen zu bekommen. Habe ich überhaupt eine Chance? Denn in meiner Heimat kann ich kurzfristig bei meinen Eltern unter kommen. Muss mir dann eine Wohnung besorgen etc. Der Job ist ja schon da zum Glück. Ich hoffe das Sie eine positive Antwort geben können . Liebe Grüsse und Frohe Weihnachten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da das Kind den Lebensmittelpunkt am Wohnort des Vaters hat, werden Sie nicht ohne Zustimmung des Vaters umziehen dürfen. Liebe Grüße NB


mellomania

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vom prinzip ist es leider so wie du schreibst. du kannst gehen, das kind aber nicht ohne seine zustimmung. ich empfehle das mit dem jugendamt zu klären, da du ja einen grund hast, arbeit etc, und somit könnte es vielleicht sein, dass der umzug von dir und dem kind trotzdem möglich ist.


cube

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Ich würde dir auch empfehlen, mit dem JA zu sprechen und den vorhandenen Job in´s Feld führen. Gut wäre außerdem, wenn dein Partner evt. einen Job hätte, der kaum zulässt, dass er sich um euer Kind kümmert. Und an deiner Stelle würde ich es so drehen, dass der Umzug eigentlich nur für die EZ geplant war und du gar nicht wirklich schon zu 100% entschieden hattest, dort zu bleiben. Dabei kommt dir der ungekündigte Job entgegen als "Nachweis". Kindesentführung wäre es im Übrigen nicht - ihr habt beide SG und es gibt keinen richterlichen Beschluss, dass dein Freund das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte. Dennoch hätte er halt gute Karten, dass du entweder zu ihm zurück ziehen musst oder er das ABR bekommt, wenn du wissentlich der Tatsache, dass er dagegen ist, den Kleinen einfach mitnimmst. Aber: auch, wenn du die Erlaubnis bekommst, 600 km weit weg zu ziehen - DU wirst ihm Umgang ermöglichen müssen und diesen auch (mit)-finanzieren, da du die Entfernung geschaffen hast. Sprich schnell mit dem JA - bevor er da den Fuss in der Türe hat.


Wunibald

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Heil und Segen.....🙂 Für solche Langstreckenprobleme kann man sich alternativ auch Umgangsbegleiter/ Reisebegleiter für das Umgangskind einstellen. Entweder man honoriert diese Begleitung selbst oder man stellt beim Jugendamt einen Antrag auf Finanzierung von Umgangsbegleitung bei unzumutbarer Entfernung. Freiberufliche Umgangs- Reisebegleitung macht Dipl.Psych.S.Jais 01520/6480337  


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