Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Todesfall und keine Vorsorge

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Todesfall und keine Vorsorge

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Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne wissen, ob im Falle des Todes beider Elternteile (mein Mann und ich) unser Kind automatisch zu den Großeltern käme, wenn nichts vorher schriftlich geregelt wurde. Meine Eltern sind beide 64 Jahre alt und haben eine sehr enge Bindung an unseren Sohn. Das Jugendamt würde sich doch sicher erst im nahen Verwandtschaftsumfeld, sprich idealerweise bei den Großeltern, umsehen, oder? Würden diese als zu alt eingestuft, was würde dann passieren? Vielen Dank für Ihre Antworten, Jessie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Gruß, NB


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