Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank, dass sie sich Zeit für meine Fragen nehmen! Folgendes: Ich bin als Ärztin in Weiterbildung beschäftigt und aktuell in Elternzeit. Mein Arbeitsvertrag läuft im September aus. Meines Wissens kann man Weiterbildungsverträge um die Dauer der Elternzeit verlängern lassen......ich weiß allerdings, dass ich aus Gründen der Entfernung nicht wieder zu meinem Arbeitgeber zurückkehren werde. Macht es mehr Sinn den Vertrag auslaufen zu lassen und dann ja noch in Elternzeit als arbeitslos zu gelten oder sollte ich den Vertrag verlängern lassen und dann kündigen sobald ich woanders anfangen möchte zu arbeiten (dies ist für März 2014 geplant). Hat das irgendwelche Vor bzw Nachteile hinsichtlich Steuer, Rentenanspruch, etc...? Und die zweite Frage: Ich möchte ab März 2014 in Teilzeit anfangen zu arbeiten, dann wären 17 Monate Elternzeit um. Bisher habe ich auch nur diese 17 Monate beantragt. Macht es Sinn die Elternzeit verlängern zu lassen und trotzdem in Teilzeit zu arbeiten? Hat das Vorteile hinsichtlich Rentenanspruch, Steuer etc.? Ein Nachteil wäre lediglich, dass dann die Elternzeitmonate aufgebraucht wären, die man ansonsten ja nochmal zu einem späteren Zeitpunkt nutzen könnte... Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, viele Grüße, Lj1981