lj1981
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank, dass sie sich Zeit für meine Fragen nehmen! Folgendes: Ich bin als Ärztin in Weiterbildung beschäftigt und aktuell in Elternzeit. Mein Arbeitsvertrag läuft im September aus. Meines Wissens kann man Weiterbildungsverträge um die Dauer der Elternzeit verlängern lassen......ich weiß allerdings, dass ich aus Gründen der Entfernung nicht wieder zu meinem Arbeitgeber zurückkehren werde. Macht es mehr Sinn den Vertrag auslaufen zu lassen und dann ja noch in Elternzeit als arbeitslos zu gelten oder sollte ich den Vertrag verlängern lassen und dann kündigen sobald ich woanders anfangen möchte zu arbeiten (dies ist für März 2014 geplant). Hat das irgendwelche Vor bzw Nachteile hinsichtlich Steuer, Rentenanspruch, etc...? Und die zweite Frage: Ich möchte ab März 2014 in Teilzeit anfangen zu arbeiten, dann wären 17 Monate Elternzeit um. Bisher habe ich auch nur diese 17 Monate beantragt. Macht es Sinn die Elternzeit verlängern zu lassen und trotzdem in Teilzeit zu arbeiten? Hat das Vorteile hinsichtlich Rentenanspruch, Steuer etc.? Ein Nachteil wäre lediglich, dass dann die Elternzeitmonate aufgebraucht wären, die man ansonsten ja nochmal zu einem späteren Zeitpunkt nutzen könnte... Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, viele Grüße, Lj1981
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Hallo Frau Bader! Ich hoffe, Sie können mir etwas weiterhelfen. Zum besseren Verständnis muss ich etwas ausholen. Bevor ich 2002 meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren konnte, wurde ich gekündigt. Diese Kündigung wurde dann zurückgenommen. Seitdem war ich immer entweder schwanger oder im Erziehungsurlaub. Dieser endet jetzt ...
Hallo Frau Bader!! Ich hab mal eine Frage zum Arbeitsvertrag. Ich bin seit 15 Jahren in der Firma und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Elternzeit habe ich beantragt bis zum 16.09.2011 - mein Sohn ist am 15.09.2010 geboren. Da ich für die Inventur Im Dezember und Januar ein paar Stunden arbeiten muss habe ich das auch so beim Landkrei ...
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Schönen guten Tag Frau Bader. Vor kurzem habe meinen Antrag für die Elternzeit eingereicht. Mein ET ist der 26.5. Geplant ist dass ich bis Ende Nov. 2020 in EZ gehe. In der Zeit möchte ich 6 Monate Basis Elterngeld beziehen und danach 12 Monate EG Plus und dazu 50Std im Monat arbeiten. Somit deckt sich meine EZ mit dem EG Bezug. Nun habe ich ...
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