Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 8 Monaten in Elternzeit und möchte jetzt gerne wieder 2 oder 3 Tage pro Woche arbeiten. Ich war vorher 11 Jahre lang als Führungskraft in dem Unternehmen tätig. Mein Arbeitgeber behauptet, keine qualifizierte Arbeit für mich zur Verfügung stellen zu können, obwohl wir uns vor Beginn der Elternzeit mündlich geeinigt haben, dass ich 2 oder 3 Tage wieder arbeiten kann. Meine Arbeit wurde zwischenzeitlich an den Steuerberater der Firma vergeben, der eine seiner Kräfte in unsere Firma schickt - also "fehlende" Arbeit gibt es bei uns nie ! Ich habe aber doch ein Recht auf Teilzeit während der Elternzeit, oder ? Auf meine Frage, was er denn machen würde, wenn ich nach der EZ wieder Vollzeit arbeiten möchte wusste er keine Antwort. Mein ehem. Arbeitsplatz wurde aufgeteilt, eine Vollzeitkraft und halt die Steuerberaterin. Mein Chef bot mir einen Auflösungsvertrag und eine Abfindung an. Wie hoch kann diese Abfindung sein und ist das alles so Rechtens ? Vielen Dank. Petra
Hallo, Ihnen raten ob Sie das annehmen sollen oder nicht kann ich in diesem Forum nicht. Sie haben einen Anspruch nauf den alten Arbeitsplatz nach dem EU und für die Zeit des EU auf Teilzeit, wenn die Firma ausreichend Mitarbeiter hat. Die Firma muss nachweisen, in Wie weit kein Platz da ist bzw. der Betrieb Sie nicht beschäftigen kann. Gruß, NB
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Hallo, eine Frage beschäftigt mich stark: werde in den nächsten Wochen sowohl Antrag auf Elternzeit als auch auf Teilzeit in der Elternzeit stellen. Was passiert, wenn der AG den Antrag auf Elternzeit akzeptiert den Antrag auf Teilzeit aus betrieblichen Gründen aber ablehnt? Kann ich dann den genehmigten Antrag auf Elternzeit wieder zurückzi ...
Liebe Frau Bader, habe jetzt auch mal zwei Fragen zur Teilzeitarbeit nach der Elternzeit, zu denen ich so hier im Forum noch keine Antwort gefunden habe. Hat man im öffentl. Dienst generell Anspruch auf Teilzeitarbeit (also Wochenarbeitszeit zwischen 15 und 30 Std.), wenn ja, wie lange? Wenn man nach der Elternzeit bereits seit 1,5 Jahren Te ...
Nachdem ich hier einige Beiträge gelesen habe, würde ich doch mal gerne nochmal nachhören, ob in meinem Fall alles seine Richtigkeit hatte. Ich bin derzeit noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Als ich die Elternzeit (für zwei Jahre) für mein erstes Kind beantragt habe, habe ich schriftlich angekündigt, dass ich gerne nach einem Jahr ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Geburt meines Sohnes Vollzeit beschäftigt (seit 14 Jahren/ mehr als 1000 Mitarbeiter). Ich habe vor der Geburt eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Diese endet nun im Juli 2011. Habe ich auch schon vorher einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (ca. 12,5 h/Woche) in der Elternzeit oder erst nach der Elternz ...
Hallo Frau Bader, ich hatte Ihnen folgende Frage gestellt. Teilzeitanspruch in und nach der Elternzeit Hallo Frau Bader, ich war vor der Geburt meines Sohnes Vollzeit beschäftigt (seit 14 Jahren/ mehr als 1000 Mitarbeiter).Ich habe vor der Geburt eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Diese endet nun im Juli 2011. Habe ich auch schon vor ...
Hallo Frau Bader, ich bin seit Oktober 2007 bei meinem jetztigen AG beschäftigt (unbefristet mit einer 30 Stunden-Woche). Dann bin ich in 2008 schwanger geworden und habe am 19.06.2009 entbunden. Ich habe gleich im Anschluss an den Mutterschutz die Elternzeit für zunächst 2 Jahre beantragt (schriftlich per Einschreiben) und habe gleichzeitig mit ...
Sehr geehrte Frau Bader, mich interessiert, wie konkret der Teilzeitanspruch während der Elternzeit beschaffen ist. Dabei ist klar, dass der Anspruch grundsätzlich besteht (gesetzl. Voraussetzungen erfüllt). Hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf die von ihr gewünschte Stundenzahl, auf eine anteilmäßige Zahlung ihres bisherigen Gehalts (gemäß Ar ...
Sehr geehrter Frau Bader, Ich habe noch bis Februar 2022 Elternzeit. Davor war ich in Vollzeit tätig. Nun möchte ich zeitnah in Teilzeit wieder anfangen (16h die Woche). Ich habe dies nicht im Elternzeitantrag angegeben bin aber seit letztes Jahr telefonisch mit meinem Arbeitgeber in Kontakt um eine Einigung zu finden. Bisher ohne Erfolg. Nun mö ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
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