N.Len
Liebe Frau Bader, ich habe vor einem Jahr meinen Arbeitgeber mündlich und per Mail informiert das ich nach der Elternzeit nur noch Teilzeit arbeiten möchte und keinen Widerspruch erhalten. Nun habe ich drei Monate vor Arbeitsbeginn leider wieder telefonisch und per Mail erneut erinnert, dass ich Teilzeit arbeiten will. Leider habe ich mich wegen dem familiären Betriebsklima nicht bemüht, dass ganze schriftlich einzureichen. Da wurde mir mündlich zugesagt, nun will der AG plötzlich das ich nur wieder zu meinem alten Vertrag zu 35h arbeiten darf. Ich habe bereits einen Betreuungsplatz gesucht, da ich sicher war Teilzeit arbeiten zu dürfen. Habe ich das Recht mich auf die mündliche Zusage zu berufen? Darf der AG einfach so, fast einen Monat später die Meinung ändern? Danke.
Hallo, Frage ist, wie genau der Antrag auf TZ ursprünglich gestellt wurde. Enthält er genaue Angaben zum Umfang und Beginn? Dann gilt er, weil der AG nicht reagiert hat, als genehmigt. § 15 Abs. 7 BEEG. Liebe Grüße NB
N.Len
Der AG hat vorgeschlagen, entweder die Elternzeit zu verlängern. Wie läuft das dann mit finanzieller Unterstützung, ich hatte bereits 1 Jahr Elterngeld? Muss ich dann erneut einen Antrag auf Teilzeit stellen der wieder abgelehnt wird und die Erlaubnis woanders Teilzeit zu arbeiten? Da mein Kind so klein ist, wollte ich 2 Jahre TZ arbeiten. Im ersten Jahr würde AG1 und im 2. dann AG2 bezahlt werden, oder? Oder sollte ich lieber Wohngeld zum TZ Job beantragen? Oder lieber einen Aufhebungsvertrag? Falls das beides nicht sein sollte: Muss ich kündigen weil ich nicht Vollzeit arbeiten kann Oder der AG weil er mir nicht Teilzeit anbieten kann? Wie umgehe ich dann eine Sperre der Zahlung? Und es bleibt bei der Frage ob mein Arbeitgeber überhaupt das Recht hat, nach mündlicher Zusage Teilzeit zu verweigern. Vielen Dank Frau Bader. LG
Felica
Du hast halt einen groben Fehler gemacht. Nämloch nur ein Jahr EZ einzureichen. Zudem fehlt dir die Beweisbarkeit. Ich würde versuchen die EZ zu verlängern und dann das OK holen vom AG in der EZ woanders zu arbeiten. Ob du grundsätzlich einen Anspruch ausserhalb der EZ auf TZ hast hängt auch von der Betriebsgrösse ab.
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