Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit und wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit in Elternzeit und wieder schwanger

Tschuly88

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Guten Tag Frau Bader, Ich bin bis 31.10.2020 in elternzeit. Mit meinem Arbeitgeber habe ich ab 01.11.2019 eine Teilzeitanstellung mit 12 Stunden in der Woche vereinbart. Jetzt bin ich erneut schwanger. Mein Mutterschutz beginnt Anfang März. Ich arbeite daher vier Monate. Wie berechnet sich mein Eterngeld. Könnte ich aus dem Teilzeitvertrag nochmal "raus kommen" und meine Elternzeit in Anspruch nehmen? Was ist sinnvoll? Mit freundlichen Grüßen Julia Tellmann


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bringt Ihnen nichts, wenn Sie aus der TZ "rauskommen". Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wann ist Kind 1 geboren? Normal sind für EG Kind 2 wieder die 12 Monate davor wobei Monate mit Mutterschutz Leistungen und mit EG bis zum 14. Lebensmonat Kind 1 ausgeklammert werden und mit alten Löhnen ersetzt werden. Genauer raten geht bei genaueren Daten


Felica

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Was wurde genau ab dem 1.11 abgemacht, das du TZ arbeitest, dein VZ Vertrag also dauerhaft in TZ änderst. Oder das du innerhalb der EZ in TZ arbeitest. Wie alt ist Kind Nr1.


Tschuly88

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Kind 1 ist jetzt 22 Monate. Ich habe bis jetzt auch Elterngeld bekommen (elterngeld plus). Elternzeit habe ich noch ein Jahr. Bis November bekomme ich nichts mehr und ab November dann meinen Lohn. Anfang März gehe ich in Mutterschutz. Bis dahin arbeite ich Teilzeit in Elternzeit


Mitglied inaktiv

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Faktenlage: Beginn neuer Mutterschutz: März 20 Beginn TZ.: nov 19 Ende Elternzeit: Okt. 2020 Für volle Mutterschaftsleistungen beendest du deine aktuelle EZ auf einen Tag vor neuem Mutterschutz. Folge: dein Vollzeitvertrag von vor Elternzeit lebt auf. AG hat da kein Mitspracherecht Neues EG.... Alle Monate mit EGplus werden bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert. Ebenfalls Monat März/April 2020 wegen neuem Mutterschaftsgeld Alle Monate dazwischen zählen. Also dein Teilzeitgehalt ab Nov 19.


Tschuly88

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Das heißt November 2019 Dezember 2019 Januar 2020 und Februar 2020 mein Teilzeitgehalt und die restlichen 8 Monate werden mit 0 € gerechnet weil ich EGplus nach 14 Monate bekommen habe?


Mitglied inaktiv

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Ja genau.... Deine Kids liegen zuweit auseinander.


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