Hallo Frau Bader, ich habe überlegt zu versuchen meine Elternzeit von 1 auf 2 Jahre nachträglich zu verlängern und gleichzeitig meinem AG anzubieten, Teilzeit zu arbeiten. So dass ich nicht komplett ausfalle, aber trotzdem bei meinem Kind sein kann (denn einen Ganztagskrippenplatz ist nicht in Aussicht). Nun würde ich gerne wissen wie das eigentlich mit Steuer- und Sozialabgaben ist. Also bei einer 20h-Stunden-Woche würde ich ja nur die Hälfte verdienen, muss der AG und ich dann dementsprechend die Abgaben zahlen?? Und sollte mein AG der Verlängerung zustimmen, mich aber nicht beschäftigen können, wie ist das dann mit der Krankenversicherung (den Elterngeldbezug endet bei mir nach dem 1. Jahr)? Und besteht mein ursprünglicher Arbeitsvertrag dann nach der Elternzeit wieder oder ist der sozusagen ausgehebelt mit der Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Ich danke im Voraus für die Beantwortung der Fragen und hoffe es ist nicht zu sehr durcheinander. :)
von mäxchen2011 am 17.08.2011, 13:49