ResiGold
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage, die sowohl meinen Steuerberater, als auch eine Sachbearbeiterin zum Thema Elterngeld nicht beantworten konnte. Nun suche ich hier um Rat. Ich bin Autorin und habe im Zuge dessen vier Bücher geschrieben. Dies mache ich aber nur NEBENBEI (beim Finanzamt gemeldet als Kleinunternehmung), mein Hauptberuf ist ein anderer. In der Elternzeit (1 Jahr) möchte ich nicht schreiben, also sowohl Haupt- als auch Nebenberuf nicht ausüben. Die Verkäufe der Bücher gehen allerdings weiter. Die sind ja bei einem Verlag untergekommen und selbstverständlich möchte der Verlag sie nicht für ein Jahr rausnehmen und dann wieder einsetzen. Meine Frage ist nun aber folgende: Die vierteljährlich ausgezahlten Tantiemen (mal mehr, mal weniger) würde ich gern aussetzen. Das heißt, in meiner Elternzeit wird mir von meinen Verlagen für die Verkäufe NICHTS gezahlt. Die Beträge werden einfach nur gesammelt und mir erst NACH der Elternzeit ausgezahlt. Ist das, rechtlich gesehen, in Ordnung? Für uns wäre dies die einfachste Lösung. Die Beträge sind nicht sehr hoch, schwanken vierteljährlich zwischen 5 und 100€. Trotzdem würde ich es natürlich ungern beim Elterngeld anrechnen lassen, da das ja eh schon knapp bemessen ist und außerdem kaum abschätzbar ist, wie hoch das ganze wäre. Über eine Antwort freue ich mich sehr, Resi
Hallo, das können Sie so machen. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja das ist so in Ordnung. Bei selbstständigem Einkommen gilt laut Gesetz das reine Zuflussprinzip, also wann das Geld bei dir ankommt und nicht, wann es tatsächlich erwirtschaftet wurde. Wenn du also während des Elterngeldes alle Zahlungen des Verlages an dich stoppst und dir erst nach dem Elterngeld auszahlen lässt, ist das legitim. Ist auch Gang und Gebe, dass Selbstständige, die im Elterngeld arbeiten ihre Kunden darum bitten, erst nach dem Elterngeldbezug die Rechnungen zu bezahlen, damit nichts angerechnet wird.
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