Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tagespflegemutter - Tochter/Ehemann vertritt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Tagespflegemutter - Tochter/Ehemann vertritt

la.st

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Aufsichtspflicht in der Kindertagespflege. Mein dreijähriger Sohn geht seit über einem Jahr zu einer Tagespflegemutter. Wir sind recht zufrieden mit der gesamten Einrichtung, allerdings bereitet mir eine Sache Sorge. Zur Situation: Die Tagesmama hat selbst einen Sohn (10) und eine erwachsene Tochter (19). Ihr Mann ist selbst Erzieher gewesen, inzwischen aber als Lehrer an einer Grundschule tätig. Hin und wieder kommt es vor, dass die Familie der Tagesmama hilft, indem die Tochter oder der Ehemann die Aufsicht übernehmen. Darüber, dass der Mann (stundenweise) aushilft wurden wir unterrichtet und waren einverstanden. Manchmal passt auch die große Tochter in den Räumen der Tagespflege auf, wenn der Sohn zur Schule gefahren wird. Davon, dass die Tochter heute mit den vier Kindern auf einem nahen Spielplatz war, hat mein Sohn mir gerade beim Zubettgehen erzählt, als wir über den Tag sprachen. Wie sieht es in diesen Fällen mit dem Versicherungsschutz der Kinder aus? Wurde die Aufsichtspflicht verletzt? Vielen Dank und viele Grüße la.st


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wwenn der Vater selber Erzieher ist und als Lehrer arbeitet, halte ich das für nicht problematisch. Bei der Tochter sehe ich es anders, es sei denn, sie haben den zugestimmt und die Tochter hat eine entsprechende Ausbildung und Erlaubnis. Liebe Grüße NB


Anuschka1978

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Als Laie würde ich sagen, die TM hat eine "höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistungen" zu leisten. Sprich keiner darf einfach ihren Job machen. Ausnahmen können jedoch sein, das der Mann und die Tochter ebenfalls als (qualifizierte, mit Pflegeerlaubnis) Tsgeseltern tätig sein dürfen. Ich würde jedoch eure Erlaubnis und Kenntnis über die Vertretung vorraus setzen. Wenn das nicht gegeben ist, würde ich von fehlendem Versicherungsschutz (mangelnde Aufsichtspflicht) ausgehen.


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