Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stiefkindadoption annulieren wegen Alkoholsucht

Frage: Stiefkindadoption annulieren wegen Alkoholsucht

Juliaschmid

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen 5-jährigen Sohn. Dieser ist im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft auf die Welt gekommen. Meine Frau und ich haben sehr schnell nach unserem Kennenlernen beschlossen ein Kind zu bekommen und ich war bereits nach 6 Monaten schwanger. Ein halbes Jahr später heirateten wir. Kurz nach der Geburt beantragten wir die Stiefkindadoption. Erst nach einer gewissen Zeit bemerkte ich langsam, dass sie ein Alkoholproblem haben könnte. Sie trank fast täglich und bei höherem Konsum wurde sie aggressiv. Ich wusste nichts von ihrer Vergangenheit. Auch ihre Familie verheimlichte, dass sie bereits seit fast 15 Jahren ein Alkoholproblem hat und schon mehrere Therapien hinter sich. Mittlerweile haben wir uns getrennt und die Scheidung läuft. Sie ist immer noch rückfällig, trotz der zweiten Langzeittherapie. Ich habe Angst um meinen Sohn, da sie mir ständig droht wenn sie getrunken hat. Ich wünschte ich könnte die Stiefkindadoption rückgängig machen lassen. Sie gefährdet / bedroht mich und somit auch meinen Sohn. Das Sorgerecht will sie auch nicht abgeben, obwohl sie keinen Unterhalt zahlen will. Mein Sohn hat auch keinen richtigen Bezug mehr zu ihr. Ich bin verzweifelt und lebe in Angst.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, das ist nicht möglich. Die Adoption bleibt bestehen und daraus ergeben sich für beide Parteien Rechte und Pflichten. Klappt das ganze nicht, hilft das Jugendamt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein, eine Adoption ist endgültig. Gehe zum Jugendamt und lass Dich beraten wie im Interesse des Kindes! Umgang und Co unterstützt werden kann. Alkoholismus ist eine Krankheit und kein Betrug oder sowas. Alles Gute für Euch. Deine Angst verstehe ich. Aber rechtlich ist da nix zu machen.


cube

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Nein, eine Adoption kann man nicht einfach wieder rückgängig machen. Zumal ein Rückgängigmachung deine Probleme ja nicht lösen würde. Sie würde deswegen ja nicht plötzlich Unterhalt zahlen, dich nicht bedrohen oder gar trocken werden. Du solltest das alleinige SG beantragen, Unterhalt einfordern und bei Bedrohungen Anzeige erstatten und ggf. ein Näherungsverbot erwirken. Wann droht sie dir? Seht ihr euch bzw. gibt es Umgang mit eurem Sohn? Oder geschieht das telefonisch? Dann Handy-Nummer ändern bzw. sie eben sperren. Steht sie vor der Türe und droht dir, kannst du eben auch Anzeige erstatten. So, wie du es schilderst, hättest du ja gute Chancen auf das alleinige SG. Wie gesagt: die Adoption Rückgängig machen, würde die Probleme nicht lösen. Und nur, weil man enttäuscht ist vom einstigen Traumpartner, sich belogen/betrogen fühlt, kann man eine solche Sache auch nicht einfach Rückgängig machen. Das ist eher etwas, mit dem du selbst für dich abschließen musst. Und alle anderen Dinge eben eher auf dem Rechtsweg lösen/in geordnetere Bahnen lenken.


WonderWoman

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du wirst damit genau so klarkommen müssen wie jeder ehepartner der sich scheiden lässt und gemeinsame kinder hat. der kann nämlich auch nicht so einfach dem ehepartner der sich als fehlgriff herausstellt die elternschaft entziehen. du kannst diese frau nicht aus deinem leben herausschneiden wie eine faule stelle aus einem apfel. zumal sie das ja selber gar nicht zulässt. sie will weiter am leben ihres kindes teilnehmen. ihr die mutterschaft zu entziehen wird das sicher nicht ändern sondern sie eher noch verzweifelter und damit aggressiver machen. nimm dir einen guten anwalt für die scheidung.


Feuerschweifin

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Nein, das ganze gibt es ja, damit (endlich!) auch gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam Kinder haben können. Egal ob Mama und Papa oder Mama und Mama, die Rechte und Pflichten sind dieselben.


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