Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuernachz. Elterngeld Aufteilung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuernachz. Elterngeld Aufteilung

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Sehr geehrte Frau Bader, ist es möglich da Mutterschutzgeld angerechnet wird und man ja daurch eh nur 22 Monate (bez.)Elternzeit nehmen 1. 1.+2. Mutterschutzgeld 3.Monat volles Elterngeld, bleiben 9 Monate und diese zu halbieren 2. wie im Gesetz Antrag auf Halbierung (zwei Jahre) , dann Antrag auf Verkürzung der EZ Was wird dann mit meiner angesparten Hälfte? 3. Gilt der Progrssionsvorbehalt nur für das Kalenderjahr dh. hälftig ausgezahltes Geld hilft Steuern sparen oder wird von dem mir gesamten Elterngeld auch wenn es auf zwei Jahre ausgezahlt wird in einem Jahr die Steuer erhoben. Vielen Dank für Ihre Mühen, aber der Gestzestext ist zu lückenhaft und auslegbar. MfG Kleeblatt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Man hat 12 Mo. Anspruch auf EG, kann es aber komplett halbieren.Dazwischen gibt es nichts. 2. Kann man trotzdem so machen 3. Weiß ich nicht, bitte Steuerberater fragen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Soweit ich weiß, wird bei der Steuer nur das berechnet, was du tatsächlich an Geld im Kalenderjahr bekommen hast. Deswegen splitten das viele wie du, weil sie dann weniger Gefahr laufen Steuern zurückzahlen zu müssen. In einem Elterngeldratgeber stand sogar, das man das splitten soll wenn man es finanziell schafft mit der Hälfte auszukommen ;-) LG Nini


Mitglied inaktiv

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1. Wenn ich richtig informiert bin, ist es eigentlich nicht möglich, 1 Monat volles Elterngeld zu erhalten und den Rest zu halbieren. Man muss sich entscheiden, entweder gesplittet oder nicht. 2. Man kann Elterngeld auch erhalten, wenn man keine Elternzeit hat. Man kann also im ersten Jahr beides nehmen und mit der Splittung im zweiten Elterngeld erhalten und arbeiten gehen. Man kann also im Antrag gleich sagen, dass man nur 1 Jahr Elternzeit nimmt, aber das Geld gesplittet haben möchte. 3. Progressionsvorbehalt kommt zum Tragen, wenn man Elterngeld erhält! Die Splittung kann trotzdem helfen, eine Nachzahlung zu vermeiden, weil das Elterngeld eben auf 2 verschiedene Jahre aufgeteilt wird. Gruß Sabine


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