Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

steuerfreie Kinderbetreuungskosten auch in Schulzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: steuerfreie Kinderbetreuungskosten auch in Schulzeit?

shokocrosy

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Hallo, gilt diese Möglichkeit auch wenn das Kind in die Schule kommt und für die nachmittagsbetreuung Kosten anfallen? Bisher habe ich überall gelesen, dass es nur bis 6 Jahre (Alter des Kindes) geht. Da hinkt das Gesetz der Realität nach, oder? Weil ja viele Mütter nur arbeiten können, wenn das Kind ind en Hort geht! Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es steuerfrei an den MA auszuzahlen? Danke


Mitglied inaktiv

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nein, geht leider nicht. warum und wieso, darüber habe ich mir schon beim ersten kind den kopf zerbochen, zumal die hortbetreuung teurer ist als der kindergarten... du kannst einen steuerfreien fahrtkostenzuschuss bekommen, mußt aber belegen, daß du mit den öffentlichen fährst.


momworking

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Falsch vallie. Bei uns werden die Kosten für die Betreuung in der Grundschule und sogar die Kosten für die Nachmittagsunterricht an der Schule der Großen (6.Klasse) berücksichtigt. Und da sind wir nicht die einzigen Eltern hier. VlG Annette


Mitglied inaktiv

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wie meinst du berücksichtigt? es steht im gesetz, daß der ag diesen sozialversicherungs-und steuerbefreiten kindergartenzuschuss nur bis zum 6.lj zahlen darf. ich mußte bei kind1 sogar einen nachweis bringen, daß sie zurückgestellt wurde und erst mit 7 in die schule kam. bayern, 2002. mein chef teilte mir mit, daß sich daran auch 2010 ( da kam kind2 in die schule ) nichts geändert hat.


Mama von Jonas und Lea

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Wenn beide Eltern berufstätig sind, kann man die Kosten absetzten. Aber unsere Kinder sind noch nicht in der Schule. Bei uns sind die Hortkosten günstiger als der Kindergarten. Gibt es nur einen Verdiener in der Familie, können die Kosten nur zwischen 3 und 6 Jahren abgesetzt werden. Als Verdiener zählt man, wenn man mindestens 10 h/Woche arbeitet. V. G.


desireekk

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Hallo, Es geht nicht ums Absetzen von der Steuer sondern um eine Steuer- und sozialversicherungsfreie leistung des AG. Das ist "brutto für netto" = 100% und nicht eine "Rückerstattung der Kosten über die Steuer" von ca. 30%. Gesetze sind nicht immer der Realität angepasst, aber mei... Eine andere Lösung gibt es nicht, der AG kann es eben nicht mehr so laufen lassen ab der Schule.... Viele Grüße Désirée


momworking

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Sorry, meinte es wie mamavonleaund... desiree hat es klargestellt. VlG Annette


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