Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Staatsangehoerigkeit

Frage: Staatsangehoerigkeit

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Hallo, ich habe einige Fragen. Zur Situation: Ich wurde beruflich fuer 2 Jahre nach Paris versetzt. Meine Frau (im Juni in Paris geheiratet) wohnt zeitweise bei mir in Paris. Sie hat eine unbezahlte Arbeitsunterbrechung von ihrem AG genehmigt bekommen. Sie ist schwanger und wird voraussichtlich in Paris entbinden (03/03). Hier drei Fragen: A) Hat das Kind beide Staatsbuergerschaften ? Wie lange? Eltern sind beide dt. Staatsangehoerige. B) Bekommt meine Frau Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld obwohl Sie nicht arbeitet (Arbeitsunterbrechnung)-sie ist weiterhin in Berlin gemeldet. Ich selber habe keinen dt. Wohnsitz mehr, werde aber nach der Versetzung wieder nach Deutschland zurueckkommen-Ende 2003. C) Ich versteuere mein Einkommen groesstenteils in Frankreich. Kann ich mir trotzdem einen Kinderfreibetrag in Deutschland auf der Steuerkarte eintragen lassen? Vielen Dank fuer die Beantwortung. Gruesse aus Paris, Ralf LULAY


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nach dt. Recht ist es deutsch. Ich weiß nicht, ob es nach franz. Recht auch noch franz. hat. Da müssen Sie im Konsulat fragen Anspruch auf Kindergeld hat, wer: -in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat -im Ausland wohnt aber in D arbeitet oder in die BfA zahlt, oder Missionar ist oder Rente nach dt. Recht bezieht und in der EU wohnt Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie • einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten, • das Personensorgerecht für das Kind haben, • das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. Väter von nichtehelichen Kindern haben ebenfalls Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die Mutter dem Antrag zustimmt. Gruß, NB


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